Förderrichtlinien Sanierungsprämie
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Die Stadt Mönchengladbach fördert die Fertigstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), um eine wirksame, schrittweise Gebäudesanierung zu erleichtern. Die Sanierungsprämie beträgt pauschal 500 Euro und wird nach Fertigstellung eines iSFP ausgezahlt. Gefördert werden nur iSFP, die nach Inkrafttreten der Richtlinie erstellt wurden und sich auf selbstgenutzten Wohnraum im Stadtgebiet beziehen. Antragsberechtigt sind volljährige Eigentümerinnen und Eigentümer mit Hauptwohnsitz in Mönchengladbach in der geförderten Immobilie. Die Antragstellung erfolgt digital und erfordert eine Kopie des iSFP mit Erstellungsdatum. Die Förderung wird nach Prüfung der Unterlagen gewährt, oder solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Voraussetzungen
Vorausgesetzt ist das Eigentum einer selbstbewohnten Immobilie innerhalb des Mönchengladbacher Stadtgebiets, für die ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis
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individueller Sanierungsfahrplan
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Antragsformular
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Beratung zum Förderprogramm bei der Beratungsstelle Klima des Fachbereich Umwelt der Stadt Mönchengladbach unter www.stadt.mg/heizungstausch
oder per Mail an Beratung-klima@moenchengladbach.de
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Zuständige Abteilung
Natur, Klima, Immissionen (64.30) - Luft und KlimaRathaus Rheydt, Eingang G / Markt 11
41236 Mönchengladbach
E-Mail: beratung-klima@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-8242
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Kontakt
Herr Füg
Tel.:
02161 25-8242