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Kulturrucksack – Verwendungsnachweis

Dieser Online-Service beinhaltet das Verwendungsnachweis-Formular für Projekte, die über den Kulturrucksack NRW in Mönchengladbach gefördert wurden.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Sie haben ein Projekt durchgeführt, das über die den Kulturrucksack NRW in Mönchengladbach gefördert wurde? Dann müssen Sie spätestens zwei Monate nach Projektabschluss über diesen Online-Service einen Verwendungsnachweis einreichen.

Voraussetzungen

Fehlende oder nicht korrekte Nachweise können zur Rückforderung der Fördermittel und zum Ausschluss von zukünftigen Förderungen führen.

Auskunfts- und Aufbewahrungspflicht

Die Kulturverwaltung und das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Mönchengladbach sind berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung der Förderung vor Ort durch Einblick in die Geschäftsunterlagen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Geförderten müssen alle erforderlichen Unterlagen bereitstellen und Auskünfte erteilen.
Sämtliche Original-Unterlagen sind fünf volle Kalenderjahre nach Ablauf des Jahres, in dem das Projekt abgeschlossen wurde, aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Originalbelege sind nicht beizufügen, jedoch durch den Projektträger fünf volle Kalenderjahre aufzubewahren und können jederzeit durch das Kulturbüro eingefordert werden.

Allgemeine Informationen

Hinweise zum Online-Verwendungsnachweis:

  • Das Formular enthält die Möglichkeit zur Zwischenspeicherung. Wir empfehlen trotzdem zur Absicherung, die Angaben in einem eigenen Dokument vorzubereiten und ins Formular zu kopieren.
  • Der Verwendungsnachweis muss sowohl digital über dieses Formular als auch ausgedruckt per Post zwecks rechtsverbindlicher Unterschrift eingereicht werden an:

Stadt Mönchengladbach

IV/K – Kulturbüro

Albertusstr. 17

41061 Mönchengladbach

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Spätestens zwei Monate nach Projektabschluss ist digital über dieses Service-Portal ein Verwendungsnachweis einzureichen.

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten die Fördermittelempfänger*innen eine schriftliche Rückmeldung.

Bearbeitungsdauer

Unter Berücksichtigung der verfügbaren Fördermittel werden die eingegangenen Anträge nach dem 31.10. vom Kulturbüro geprüft. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Förderbedingungen, der Qualität des Projektantrags sowie einer ausgewogenen Verteilung der Projekte im Stadtgebiet sowie eines stimmigen Gesamtprogramms.

Die Ergebnisse der Prüfung bilden die Grundlage für die Förderentscheidungen. Die ausgewählten Projekte werden anschließend in einer gebündelten Planungsliste der Koordinierungsstelle NRW zur Freigabe vorgelegt. Dies erfolgt in der Regel im Januar des Förderjahres.

Nach erfolgter Freigabe werden die Förderzusagen per Post versandt.

Kosten

keine Gebühren

Formulare, Dokumente

Verwandte Dienstleistungen

Kulturrucksack – Antrag

Zuständige Abteilung

Kulturbüro
Albertusstraße 17
41061 Mönchengladbach
E-Mail: kulturbuero@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-53612
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