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Fischerprüfung, Fischereischeine und Termine

Wer in der Stadt Mönchengladbach den Fischfang ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen.

Aktuell ist der Online Dienst in Bearbeitung. Dieser wird zeitnah nach Bekanntgabe der neuen Prüfungsterminen wieder aktiviert.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Neue Regelungen ab 1. Juli 2026
Die Vergabe von Fischereischeinen wird ab 1. Juli 2026 landesweit neu geregelt. Alle Informationen finden sich auf diesen Internetseiten:
Fischereischein - Mönchengladbach 

Bevor Sie angeln dürfen, müssen Sie die Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde ablegen. Auf dieser Seite können Sie sich zur Fischerprüfung anmelden und einen Termin für alle weiteren Anliegen vereinbaren – etwa für die Ausstellung des neuen Fischereischeins oder das Entrichten der Fischereiabgabe.

Anmeldung zur Fischerprüfung (online)

Die Anmeldung zur Fischerprüfung können Sie online vornehmen. Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen melden wir Sie zum nächstmöglichen Prüfungstermin an

Termin für die persönliche Vorsprache (alle Belange)

Für alle persönlichen Anliegen – die Ausstellung des Fischereischeins, das Entrichten der Fischereiabgabe und die Anmeldung zur Fischerprüfung – vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. 

Wichtig (Erstausstellung): Wer zum ersten Mal einen Scheckkarten-Fischereischein erhält, muss persönlich vorsprechen.

Neue Regelungen ab 1. Juli 2026
Die Vergabe von Fischereischeinen wird ab 1. Juli 2026 landesweit neu geregelt. Alle Informationen finden sich auf diesen Internetseiten:
Fischereischein - Mönchengladbach 

Bevor Sie angeln dürfen, müssen Sie die Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde ablegen. Auf dieser Seite können Sie sich zur Fischerprüfung anmelden und einen Termin für alle weiteren Anliegen vereinbaren – etwa für die Ausstellung des neuen Fischereischeins oder das Entrichten der Fischereiabgabe.

Anmeldung zur Fischerprüfung (online)

Die Anmeldung zur Fischerprüfung können Sie online vornehmen. Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen melden wir Sie zum nächstmöglichen Prüfungstermin an

Termin für die persönliche Vorsprache (alle Belange)

Für alle persönlichen Anliegen – die Ausstellung des Fischereischeins, das Entrichten der Fischereiabgabe und die Anmeldung zur Fischerprüfung – vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. 

Wichtig (Erstausstellung): Wer zum ersten Mal einen Scheckkarten-Fischereischein erhält, muss persönlich vorsprechen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Fischerprüfung

  • Vollendung des 13. Lebensjahres

Erforderliche Unterlagen

Für den Fischereischein:

  • Bringen Sie bitte ihr Prüfungszeugnis, den Personalausweis und Ihren alten Fischereischein mit.

Für die Prüfung:

Wenn Sie in Mönchengladbach gemeldet sind
  • Personalausweis
  • bei Minderjährigen zusätzlich die Einverständniserklärung einer oder eines Erziehungsberechtigten
Wenn Sie nicht in Mönchengladbach gemeldet sind
  • zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der Fischereibehörde Ihrer Heimatgemeinde (kein Passfoto erforderlich)
Wenn Sie in Mönchengladbach gemeldet sind, aber woanders prüfen möchten
  • Wir stellen Ihnen unter Vorlage des Personalausweises eine Ausnahmegenehmigung aus. Gebühr: 15,00 Euro.
Falls Sie Ihr Prüfungszeugnis verlieren, kann Ihre zuständige Gemeinde eine Zweitschrift ausstellen. Bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit.

Allgemeine Informationen

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Nach dem 10.12. eines Jahres kann der entsprechende Fischereischein ab dem 01.01. des darauffolgenden Kalenderjahres ausgestellt werden.

Kosten

Fischerprüfung:

Leistung Gebühr
Prüfungsgebühr 50,00 Euro
Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils 30,00 Euro
Zweitschrift des Prüfungszeugnisses 35,00 Euro

Zahlung: bevorzugt mit EC-Karte; Barzahlung möglich. Befreiungen oder Ermäßigungen gibt es nicht.


Fischereischein und Fischereiabgabe:

Leistung Online Vor Ort
Fischereischein (einmalig, Lebenszeit) –  30,00 Euro
Fischereiabgabe für 1 Jahr (inkl. Gebühr) 14,00 Euro 22,00 Euro
Fischereiabgabe für 5 Jahre (inkl. Gebühr) 42,00 Euro 50,00 Euro

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de

Fax: 02161 25-6299
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