Fischerprüfung, Fischereischeine und Termine
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Neue Regelungen ab 1. Juli 2026
Die Vergabe von Fischereischeinen wird ab 1. Juli 2026 landesweit neu geregelt. Alle Informationen finden sich auf diesen Internetseiten:
Fischereischein - Mönchengladbach
Bevor Sie angeln dürfen, müssen Sie die Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde ablegen. Auf dieser Seite können Sie sich zur Fischerprüfung anmelden und einen Termin für alle weiteren Anliegen vereinbaren – etwa für die Ausstellung des neuen Fischereischeins oder das Entrichten der Fischereiabgabe.
Anmeldung zur Fischerprüfung (online)
Die Anmeldung zur Fischerprüfung können Sie online vornehmen. Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen melden wir Sie zum nächstmöglichen Prüfungstermin an
Termin für die persönliche Vorsprache (alle Belange)
Für alle persönlichen Anliegen – die Ausstellung des Fischereischeins, das Entrichten der Fischereiabgabe und die Anmeldung zur Fischerprüfung – vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.Wichtig (Erstausstellung): Wer zum ersten Mal einen Scheckkarten-Fischereischein erhält, muss persönlich vorsprechen.
Neue Regelungen ab 1. Juli 2026
Die Vergabe von Fischereischeinen wird ab 1. Juli 2026 landesweit neu geregelt. Alle Informationen finden sich auf diesen Internetseiten:
Fischereischein - Mönchengladbach
Bevor Sie angeln dürfen, müssen Sie die Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde ablegen. Auf dieser Seite können Sie sich zur Fischerprüfung anmelden und einen Termin für alle weiteren Anliegen vereinbaren – etwa für die Ausstellung des neuen Fischereischeins oder das Entrichten der Fischereiabgabe.
Anmeldung zur Fischerprüfung (online)
Die Anmeldung zur Fischerprüfung können Sie online vornehmen. Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen melden wir Sie zum nächstmöglichen Prüfungstermin an
Termin für die persönliche Vorsprache (alle Belange)
Für alle persönlichen Anliegen – die Ausstellung des Fischereischeins, das Entrichten der Fischereiabgabe und die Anmeldung zur Fischerprüfung – vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.Wichtig (Erstausstellung): Wer zum ersten Mal einen Scheckkarten-Fischereischein erhält, muss persönlich vorsprechen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Fischerprüfung
- Vollendung des 13. Lebensjahres
Erforderliche Unterlagen
Für den Fischereischein:
- Bringen Sie bitte ihr Prüfungszeugnis, den Personalausweis und Ihren alten Fischereischein mit.
Für die Prüfung:
Wenn Sie in Mönchengladbach gemeldet sind- Personalausweis
- bei Minderjährigen zusätzlich die Einverständniserklärung einer oder eines Erziehungsberechtigten
- zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der Fischereibehörde Ihrer Heimatgemeinde (kein Passfoto erforderlich)
- Wir stellen Ihnen unter Vorlage des Personalausweises eine Ausnahmegenehmigung aus. Gebühr: 15,00 Euro.
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Nach dem 10.12. eines Jahres kann der entsprechende Fischereischein ab dem 01.01. des darauffolgenden Kalenderjahres ausgestellt werden.
Kosten
Fischerprüfung:
| Leistung | Gebühr |
| Prüfungsgebühr | 50,00 Euro |
| Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils | 30,00 Euro |
| Zweitschrift des Prüfungszeugnisses | 35,00 Euro |
Zahlung: bevorzugt mit EC-Karte; Barzahlung möglich. Befreiungen oder Ermäßigungen gibt es nicht.
Fischereischein und Fischereiabgabe:
| Leistung | Online | Vor Ort |
| Fischereischein (einmalig, Lebenszeit) | – | 30,00 Euro |
| Fischereiabgabe für 1 Jahr (inkl. Gebühr) | 14,00 Euro | 22,00 Euro |
| Fischereiabgabe für 5 Jahre (inkl. Gebühr) | 42,00 Euro | 50,00 Euro |
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
allgemeine OrdnungsangelegenheitenHauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Fax: 02161 25-6299
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