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Liegenschaftskarten

Die amtliche Liegenschaftskarte (Flurkarte NRW) ist ein Standardprodukt aus dem amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Der Kartenauszug stellt die Flurstücksgrenzen, Gebäude und Nutzungen maßstäblich dar und ist damit die amtliche Kartengrundlage für das Grundbuch. Die Liegenschaftskarte wird auch als Flurkarte, Katasterkarte oder Lageplan bezeichnet.

 

Die amtliche Liegenschaftskarte wird oft als Bestandteil z.B. folgender Antragsunterlagen verlangt:

  • Baugenehmigungsverfahren (Bauvoranfrage, Bauantrag, Nutzungsänderung)
  • zur Vorlage bei der Bank im Rahmen einer Grundstücksfinanzierung

Beispiel:

 

Liegenschaften

 

Sie können die Liegenschaftskarte ganz unkompliziert online bestellen.

 

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Erhältlich als/Ausgabeformen:

  • analoger oder PDF-Auszug aus dem Liegenschaftskataster in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 oder 1:2.000
  • Einsichtnahme in die Liegenschaftskarte im Liegenschaftskataster der Stadt Mönchengladbach
  • Online-Einsicht in die Liegenschaftskarte über das Geodatenportal der Stadt Mönchengladbach
  • Bitte nutzen Sie unser Online-Bestellformular

Inhalt/Details:

Die Liegenschaftskarte gibt es als einfache Flurkarte NRW.

1. Flurkarte:

  • NRW-weit einheitliche Ausgabe aus dem Grunddatenbestand
  • Flurstücke und Gebäude
  • Angaben zur tatsächlichen Nutzung

Anwendung:

  • Anwendungen liegen überall dort, wo rechtlich verbindliche, aktuelle und genaue Kartendaten im großmaßstäbigen Bereich benötigt werden.
  • Z.B. zur Verwendung für Bauvorhaben oder Vervollständigung von Antragsunterlagen und Beleihungszwecken (Finanzierungen).

mehr darüber:

  • Die Liegenschaftskarte ist als flächendeckender Nachweis der Lage und Abgrenzung der Grundstücke die amtliche Kartengrundlage für das Grundbuch und damit die Grundlage für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden.

  • Die Liegenschaftskarte wird als Standardausgabe aus dem digitalen Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) erzeugt

Erforderliche Unterlagen

Eine amtliche Liegenschaftskarte kann jeder beantragen, es ist dafür keine Vollmacht des Eigentümers nötig.

Weitere spezielle Unterlagen sind nicht erforderlich.

Nutzen Sie zur Bestellung bitte das Online-Formular. Telefonische oder Anträge per Fax können nicht bearbeitet werden. Alternativ nutzen Sie bitte den Postweg oder kommen einfach persönlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Geodatenzentrum vorbei.

 

Erforderliche Angaben:

Hinweis: Nur mit korrekten Angaben kann ihr Antrag bearbeitet werden.

 Angaben zu dem betroffenen Grundstück:

  • Flurstückskennzeichen (Gemarkung/Flur/Flurstück)

      oder

  • Adresse

Falls Ihnen die genauen und aktuellen Angaben nicht bekannt sind, erhalten Sie diese unter dem Geoportal.

Dort können Sie auch Ihre Angaben im Vorfeld überprüfen oder einen nicht amtlichen kostenfreien Ausdruck erstellen.

 

Rechnungsanschrift:

  • Privatpersonen: Alle Namen und Anschrift laut amtlichem Ausweisdokument.
  • Firmen: Angabe der offiziellen Firmenbezeichnung laut eintrag in z.B. das Handelsregister, das Gewerberegister, die Architektenkammer.

Die Rechnungsausstellung kann nur auf den Antragstellenden erfolgen.

Allgemeine Informationen

Online-Dienstleistung

Für die Nutzung der Online-Dienstleistung benötigen Sie:

  • ein BundID-Konto mit Benutzername und Passwort (Basisregistrierung)
oder
  • Mein Unternehmenskonto (Organisations-ELSTER-Zertifikat)

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für eine Standardausgabe mit vollständigen Angaben beträgt in der Regel 1-2 Werktage.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW), in Verbindung mit dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW), in den zur Zeit gültigen Fassungen und gelten somit einheitlich für das gesamte Bundesland.

Gebühren für analoge Standardausgaben der Liegenschaftskarte

  • Standardausgabe bis A3 je 30,00 Euro

  • Standardausgabe größer A3 zu je 60,00 Euro

Hinweise zum Online-Service: Der Abruf ist kostenpflichtig. Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte kostet 30,00€ in den Formaten A4 und A3. Die Grundgebühr in Höhe von 30,00 € ist im Rahmen der Antragstellung via ePayment (Paypal oder Kreditkarte) zu entrichten.

Sollte bei der Bearbeitung festgestellt werden, dass die beantragten Flurstücke diese Formate überschreiten, fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 30,00€ an. Diese werden im Rahmen der Auftragsbearbeitung durch einen Kostenbescheid dem Antragsteller/der Antragstellerin mitgeteilt.

Rechtliche Grundlagen

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier an.

Zuständige Abteilung

Fachbereich 62 - Liegenschaftskataster
Webschulstraße 77
41065 Mönchengladbach
weitere Informationen...

Kontakt

Team Liegenschaftskataster
Tel.: 02161 25-9535