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Gesundheitsfachberufe - Meldung und Aktualisierung der Angaben als Hebamme

Informationen für Hebammen: 

Seit dem 01.04.2024 liegt die Zuständigkeit für die Durchführung der Hebammenberufsordnung nicht mehr bei den örtlichen Gesundheitsämtern, sondern bei den jeweiligen Bezirksregierungen. 

Diese Zuständigkeit umfasst einerseits die Überwachung der Fortbildungsverpflichtung gem. § 7 Abs. 1 S. 1 HebBO, andererseits auch die Meldeverpflichtung aus § 8 HebBO sowie die Eignungsprüfung für Fortbildungsveranstaltungen.

Unter nachfolgendem Link erreichen Sie die entsprechende Website der Bezirksregierung Düsseldorf:

https://www.brd.nrw.de/Themen/Gesundheit-Soziales/Gesundheitsfachberufe/Hebammen

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Erforderliche Unterlagen

abhängig vom Einzelfall

Allgemeine Informationen

Zuständig für:

  • Prüfungsangelegenheiten und Erlaubniserteilung
  • Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

abhängig vom Einzelfall

Rechtliche Grundlagen