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Fundbüro - Fundsachen und verlorene Sachen melden

Im Fundbüro der Stadt Mönchengladbach werden alle im Stadtgebiet aufgefundenen Gegenstände aufbewahrt. Sofern der Eigentümer einer Sache ermittelbar ist, wird dieser von hier benachrichtigt.

 

Sofern Sie etwas verloren haben, können Sie sich hier telefonisch oder persönlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erkundigen, ob Ihr Verlustgegenstand bereits bei uns abgegeben wurde. 

 

Sofern Sie etwas gefunden haben, können Sie den Gegenstand zu den untenstehenden Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Terminabsprache bei uns abgeben oder eine Fundanzeige ganz unkompliziert online über Zum Online-Service (siehe roter Button unten) melden.

 

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Im Fundbüro der Stadt Mönchengladbach werden alle im Stadtgebiet aufgefundenen Gegenstände aufbewahrt. Sofern der Eigentümer einer Sache ermittelbar ist, wird dieser von hier benachrichtigt.

Sofern Sie etwas verloren haben, können Sie sich hier telefonisch oder persönlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erkundigen, ob Ihr Verlustgegenstand bereits bei uns abgegeben wurde. 

Sofern Sie etwas gefunden haben, können Sie den Gegenstand zu den untenstehenden Öffnungszeiten nach vorheriger telefonicher Terminabsprache bei uns abgeben oder eine Fundanzeige über den Online-Dienst (siehe roter Button unten) tätigen.

Im Fundbüro der Stadt Mönchengladbach werden alle im Stadtgebiet aufgefundenen Gegenstände aufbewahrt. Sofern der Eigentümer einer Sache ermittelbar ist, wird dieser von hier benachrichtigt.

Sofern Sie etwas verloren haben, können Sie sich hier telefonisch oder persönlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erkundigen, ob Ihr Verlustgegenstand bereits bei uns abgegeben wurde. 

Sofern Sie etwas gefunden haben, können Sie den Gegenstand zu den untenstehenden Öffnungszeiten nach vorheriger telefonicher Terminabsprache bei uns abgeben oder eine Fundanzeige über den Online-Dienst (siehe roter Button unten) tätigen.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie Anspruch auf die Fundsache stellen möchten, benötigen Sie Ihr Ausweisdokument.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Fundsachen werden in der Regel sechs Wochen für Sie aufbewahrt. 

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de

Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...

Kontakt

Frau Hoff
Sachbearbeitung
Tel.: 02161 25-6255