Meldung Lebensmittel
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Besteht ein Lebensmittel- oder Lebensmittelbedarfsgegenständeunternehmen aus mehreren Betriebsstätten, hat die Meldung für jede Betriebsstätte gesondert zu erfolgen.
Bei Änderung der Daten sollte innerhalb eines Monats eine Aktualisierungsmeldung erfolgen.
Besteht ein Lebensmittel- oder Lebensmittelbedarfsgegenständeunternehmen aus mehreren Betriebsstätten, hat die Meldung für jede Betriebsstätte gesondert zu erfolgen.
Bei Änderung der Daten sollte innerhalb eines Monats eine Aktualisierungsmeldung erfolgen.
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
Fachbereich Verbraucherschutz und TiergesundheitAm Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-2831
Fax: 02161 25-2849
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