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Entnahme von Trichinenproben

Sie möchten sich als Jäger, der kleine Mengen Wild oder Wildfleisch abgibt registrieren lassen? Dann beantragen Sie die Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen und die Kennzeichnung.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Gemäß § 6 Abs. 2 Tierische-Lebensmittel-Überwachungs-VO können Sie die Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen und die Kennzeichnung beantragen. Hierzu ist eine förmliche Antragstellung beim Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit notwendig. Bei der Beantragung ist ein entsprechender Schulungsnachweis sowie eine Kopie Ihres Jagdscheins vorzulegen.

Gemäß § 6 Abs. 2 Tierische-Lebensmittel-Überwachungs-VO können Sie die Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen und die Kennzeichnung beantragen. Hierzu ist eine förmliche Antragstellung beim Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit notwendig. Bei der Beantragung ist ein entsprechender Schulungsnachweis sowie eine Kopie Ihres Jagdscheins vorzulegen.

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-2831
Fax: 02161 25-2849
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