Handwerksrolle und -karten
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Wer sich im Handwerk selbständig machen will, muss sich in die Handwerksrolle eintragen lassen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sein/ihr Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wird.
Welche Berufe in Deutschland zulassungspflichtig sind, können Sie der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) entnehmen.
In den Berufen der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B der HwO) erfolgt die Eintragung ohne Qualifikationsnachweis (Meisterbrief). Die Handwerkskammer führt dazu ein Verzeichnis, in das die Inhaber*innen eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen werden.
Wer sich im Handwerk selbständig machen will, muss sich in die Handwerksrolle eintragen lassen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sein/ihr Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wird.
Welche Berufe in Deutschland zulassungspflichtig sind, können Sie der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) entnehmen.
In den Berufen der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B der HwO) erfolgt die Eintragung ohne Qualifikationsnachweis (Meisterbrief). Die Handwerkskammer führt dazu ein Verzeichnis, in das die Inhaber*innen eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsfomular (der HWK)
- Ausweise (ggf. Aufenthaltstitel + Zusatzblatt) von Inhaber*in/Geschäftsführer*in und Betriebsleiter*in
- Arbeitsvertrag (in Vollzeit), Betriebsleiter-Erklärung, Meldung zur Sozialversicherung des Betriebsleiters, Qualifikations-Nachweis (ggf. beglaubigte Übersetzung von einem anerkannten Übersetzer, inkl. Fächerbelegung)
- ggf. Gesellschaftervertrag und Handelsregistereintrag
- Gebühr (z.Z. ausschließlich mit EC-Karte möglich)
- ggf. vorhandene Handwerkskarte
- eine Vollmacht, wenn die/der Inhaber*in/Geschäftsführer*in nicht selber kommt
Einer Teilzeit-Beschäftigung des Betriebsleiters kann nur in Ausnahmefällen zugestimmt werden. Dafür sind unbedingt schlüssige Erklärungen zum Betriebsleiter-Einsatz vorzulegen (ggf. von beiden Unternehmen).
Fristen, Dauer und Gebühren
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilung
HWK Handwerkskammer DüsseldorfBismarckstraße 109
41061 Mönchengladbach
E-Mail: info@hwk-duesseldorf.de
Tel.: 02161 241-0
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