iFrame

Chatbot Container

BIS: Suche und Detail

Bildungs- und Teilhabepaket: Persönlicher Schulbedarf

Herzlich willkommen beim Bildungspaket

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglichen. Das Bildungspaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen dabei.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Schülerinnen und Schüler erhalten zusätzlich zu ihrem Regelbedarf (Grundleistung) einen zweckgebundenen Zuschuss zur Beschaffung der benötigten Schulausstattung zu Beginn eines Schulhalbjahres. Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und den Sportsachen auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck). Ausgaben für Verbrauchsmaterialien (z.B. Hefte, Bleistife und Tinte), die regelmäßig nachgekauft werden müssen, sind aus der monatlichen Regelleistung zu bestreiten. 

Leistungserbringung durch Überweisung von 65 Euro zum 01.01.2024 bzw. 01.02.2024 (zweites Schulhalbjahr) und 130 Euro zum 01.08.2024 (erstes Schulhalbjahr) als Geldleistung.

Schülerinnen und Schüler erhalten zusätzlich zu ihrem Regelbedarf (Grundleistung) einen zweckgebundenen Zuschuss zur Beschaffung der benötigten Schulausstattung zu Beginn eines Schulhalbjahres. Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und den Sportsachen auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck). Ausgaben für Verbrauchsmaterialien (z.B. Hefte, Bleistife und Tinte), die regelmäßig nachgekauft werden müssen, sind aus der monatlichen Regelleistung zu bestreiten. 

Leistungserbringung durch Überweisung von 65 Euro zum 01.01.2024 bzw. 01.02.2024 (zweites Schulhalbjahr) und 130 Euro zum 01.08.2024 (erstes Schulhalbjahr) als Geldleistung.

Allgemeine Informationen

 

Berechtigte Personen sind:

  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind
  • Schüler*innen und Berufsschüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.

Formulare, Dokumente

Das Jobcenter oder der Fachbereich Soziales und Wohnen können Nachweise über die Verwendung verlangen. Bitte bewahren Sie daher Quittungen und Zahlungsbelege sorgfältig auf. Auf Verlangen ist ein Nachweis über den Schulbesuch vorzulegen (Schulbescheinigung).

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

(§ 6b BKGG i.V.m.) § 28 Abs. 3 SGB II i.V.m. § 34 Abs. 3 und 3a SGB XII; § 34 Abs. 3 und 3a SGB XII