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Bildungs- und Teilhabepaket: Schülerbeförderung

Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung in Einzelfällen

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Die Kosten für die Schülerbeförderung sind in der Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Schule und Sport: Schülerfahrkosten

Diese Ansprüche gehen einem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe vor. Eine Erstattung der Kosten kommt daher nur dann in Betracht, wenn kein Anspruch nach der Schülerfahrtkostenverordnung besteht oder ein Eigenanteil zu zahlen ist.

Die Kosten für die Schülerbeförderung sind in der Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Schule und Sport: Schülerfahrkosten

Diese Ansprüche gehen einem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe vor. Eine Erstattung der Kosten kommt daher nur dann in Betracht, wenn kein Anspruch nach der Schülerfahrtkostenverordnung besteht oder ein Eigenanteil zu zahlen ist.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

(§ 6b BKGG i.V.m.) § 28 Abs. 4 SGB II; § 34 Abs. 4 SGB XII