Dienstleistungsübersicht

Jagdschein, Falknerschein

Nach den geltenden jagdrechtlichen Regelungen muss derjenige, der die Jagd ausübt, einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen z.B. den Polizeibeamten vorzeigen. Wer die Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein besitzen. 

 

Sie können den Erstantrag Jagdschein, die Verlängerung Jagdschein, den Jugendjagdschein, den Falknerjagdschein sowie den Jugendfalknerschein hier (siehe roter Button unten) ganz unkomplizier online beantragen und sofort mit ePayment (mögliche Zahlarten: PayPal, Kreditkarte, PayDirekt) bezahlen.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständigen Jagdbehörde als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von vierzehn aufeinanderfolgenden Tagen erteilt. Weiterhin wird unterschieden zwischen allgemeinen Jahres-/Tagesjagdscheinen sowie Jugend-, Ausländer- oder Falkner-Jahres-/Tagesjagdscheinen.

Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Seine Ausstellung richtet sich nach der Geltung des Jagdjahres, welches jeweils vom 01. April bis zum 31. März dauert.

Bei der Erteilung von Ausländerjagdscheinen können Ausnahmen von dieser Regelung getroffen werden. Ausländertagesjagdscheine können z.B. bei Nachweis ausreichender Kenntnisse des Jagdwesens ausgestellt werden. Dieser Sachkundenachweis ist erfüllt, wenn ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes vorgelegt wird.

Für Ausländerjahresjagdscheine prüft die Jagdbehörde anhand eines vorgegebenen Kataloges, ob die im Heimatland bestandene Jägerprüfung als gleichwertig anzusehen ist.

Erforderliche Unterlagen

Erstantrag

Ihre persönliche Vorsprache ist beim Erstantrag zwingend erforderlich. In diesem Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem auf dieser Seite genannten Kontakt. Bei Neuausstellung und Verlängerung des Jagdscheines ist ein gültiger Personalausweis bzw. Ausweisdokument vorzulegen.

Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist davon abhängig, ob die beantragende Person im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Für die Erteilung eines Falknerjagdscheines ist es erforderlich, dass die beantragende Person zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.

 

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Neuausstellung eines Jagdscheines

  • Passbild
  • Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Ausweisdokumentes
  • Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit
  • Prüfungszeugnis der Jägerprüfung im Original

Verlängerung eines Jagdscheines

  • Jagdschein
  • Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Gebühren für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines

Für den Ersatz eines Jagdscheines werden Gebühren i.H.v. 15,00 Euro erhoben. 

Sie können die zu entrichtende Gebühr bei Ihrer persönlichen Vorsprache bar oder per EC-Karte zahlen.

 

Gebühren für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines

1 Jahr = 35,00 Euro

2 Jahre = 50,00 Euro

3 Jahre = 65,00 Euro

Tagesjagdschein = 15,00 Euro

Jugendjagdschein

1 Jahr = 20,00 Euro

2 Jahre = 30,00 Euro

3 Jahre = 35,00 Euro

Tagesjagdschein = 15,00 Euro

Falknerjagdschein

1 Jahr = 20,00 Euro

2 Jahre = 30,00 Euro

3 Jahre = 35,00 Euro

Falknertagesjagdschein = 15,00 Euro

Jugendfalknerschein

1 Jahr = 15,00 Euro

2 Jahre = 20,00 Euro

3 Jahre = 25,00 Euro

Tagesjugendfalknerschein = 15,00 Euro

Rechtliche Grundlagen

 Kontakt

Frau Hoff
Tel.: 02161 25-6255

Jagdschein, Falknerschein

Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständigen Jagdbehörde als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von vierzehn aufeinanderfolgenden Tagen erteilt. Weiterhin wird unterschieden zwischen allgemeinen Jahres-/Tagesjagdscheinen sowie Jugend-, Ausländer- oder Falkner-Jahres-/Tagesjagdscheinen.

Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Seine Ausstellung richtet sich nach der Geltung des Jagdjahres, welches jeweils vom 01. April bis zum 31. März dauert.

Bei der Erteilung von Ausländerjagdscheinen können Ausnahmen von dieser Regelung getroffen werden. Ausländertagesjagdscheine können z.B. bei Nachweis ausreichender Kenntnisse des Jagdwesens ausgestellt werden. Dieser Sachkundenachweis ist erfüllt, wenn ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes vorgelegt wird.

Für Ausländerjahresjagdscheine prüft die Jagdbehörde anhand eines vorgegebenen Kataloges, ob die im Heimatland bestandene Jägerprüfung als gleichwertig anzusehen ist.

Erstantrag

Ihre persönliche Vorsprache ist beim Erstantrag zwingend erforderlich. In diesem Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem auf dieser Seite genannten Kontakt. Bei Neuausstellung und Verlängerung des Jagdscheines ist ein gültiger Personalausweis bzw. Ausweisdokument vorzulegen.

Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist davon abhängig, ob die beantragende Person im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Für die Erteilung eines Falknerjagdscheines ist es erforderlich, dass die beantragende Person zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.

 

Neuausstellung eines Jagdscheines

  • Passbild
  • Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Ausweisdokumentes
  • Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit
  • Prüfungszeugnis der Jägerprüfung im Original

Verlängerung eines Jagdscheines

  • Jagdschein
  • Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit

Gebühren für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines

Für den Ersatz eines Jagdscheines werden Gebühren i.H.v. 15,00 Euro erhoben. 

Sie können die zu entrichtende Gebühr bei Ihrer persönlichen Vorsprache bar oder per EC-Karte zahlen.

 

Gebühren für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines

1 Jahr = 35,00 Euro

2 Jahre = 50,00 Euro

3 Jahre = 65,00 Euro

Tagesjagdschein = 15,00 Euro

Jugendjagdschein

1 Jahr = 20,00 Euro

2 Jahre = 30,00 Euro

3 Jahre = 35,00 Euro

Tagesjagdschein = 15,00 Euro

Falknerjagdschein

1 Jahr = 20,00 Euro

2 Jahre = 30,00 Euro

3 Jahre = 35,00 Euro

Falknertagesjagdschein = 15,00 Euro

Jugendfalknerschein

1 Jahr = 15,00 Euro

2 Jahre = 20,00 Euro

3 Jahre = 25,00 Euro

Tagesjugendfalknerschein = 15,00 Euro

Jagdschein; Erteilung; Falknerschein; Jugendjagdschein; Jagen; Jagderlaubnis; Jagdprüfung; Jäger; Jägerprüfung; Jugendfalknerschein
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