Dienstleistungsübersicht

KFZ Umschreibung eines nicht mehr angemeldeten Fahrzeuges aus dem Zulassungsbezirk

Hier können Sie Ihr Fahrzeug ganz unkompliziert online umschreiben.

 

Online Umschreibung eines nicht mehr angemeldeten Fahrzeuges aus dem Zulassungsbezirk:

Sie möchten die internetbasierten Fahrzeugumschreibung eines nicht mehr angemeldeten Fahrzeuges aus dem Zulassungsbezirk nutzen, dann klicken Sie auf den roten Button unten (Zum Online-Service).

 

Grundvoraussetzung hierfür ist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und ein Smartphone mit kostenloser 'AusweisApp2' (alternativ ein Kartenlesegerät). Weitere Voraussetzungen sind je nach gewünschter Dienstleistung individuell (z. B. eVB-Nr, gültige Hauptuntersuchung, Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II sowie ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes).

 

Gerne können Sie hier auch online Termine für Ihre Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten vereinbaren: Online-Terminvereinbarung

 

Eine Ummeldung in der Zulassungsstelle muss in jedem Fall weiterhin vorgenommen werden und bleibt auch bei der Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens gebührenpflichtig.Wird das Fahrzeug allerdings außer Betrieb gesetzt ist die Beibehaltung des Kennzeichens nicht mehr möglich.

 

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kfz online umzumelden.

Hierfür benötigen Sie:

Weitere Voraussetzungen sind je nach gewünschter Dienstleistung individuell (z. B. eVB-Nr, gültige Hauptuntersuchung, Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II sowie ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes).

 

Sie können die KFZ Ummeldung online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.

 

Weiterführende Informationen zum Online-Dienst finden Sie unter Formulare/Dokumente "i-KfZ Anleitung und Beschreibung (Stadt Mönchengladbach)".

 

Eine Ummeldung in der Zulassungsstelle muss in jedem Fall weiterhin vorgenommen werden und bleibt auch bei der Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens gebührenpflichtig.Wird das Fahrzeug allerdings außer Betrieb gesetzt ist die Beibehaltung des Kennzeichens nicht mehr möglich.

Erforderliche Unterlagen

  •     entwerteter Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  •     Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  •     EVB-Referenznummer als Versicherungsbestätigung
  •     gültiger Personalausweis oder Reisepass
  •     Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  •     Bankverbindung (siehe hierzu die Erläuterung zum SEPA-Lastschriftmandat)
  •     evtl. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten
  •     ggfls. Kennzeichenschilder

 

Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Teilnahme am Lastschriftverfahren für die KFZ-Steuer ist nicht möglich.
Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Zulassung) öffnen

 

Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Vordruck zur Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde öffnen

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte  vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.

Kontaktdaten der Stadtkasse: per E-Mail Stadtkasse@moenchengladbach.de oder per Telefon 02161-252700.

 

Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (unter Formulare / Dokumente: "Erklärung zur Auskunftssperre") oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.

 

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen / Informationen sofort.

Kosten

Es fallen Gebühren an.

Sämtliche anfallenden Gebühren können online oder am Kassenautomaten in der Zulassungsstelle bezahlt werden. An dem Automaten kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden. 

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

Kfz-Zulassungsangelegenheiten
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 686-4510
weitere Informationen...
KFZ Umschreibung eines nicht mehr angemeldeten Fahrzeuges aus dem Zulassungsbezirk

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kfz online umzumelden.

Hierfür benötigen Sie:

Weitere Voraussetzungen sind je nach gewünschter Dienstleistung individuell (z. B. eVB-Nr, gültige Hauptuntersuchung, Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II sowie ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes).

 

Sie können die KFZ Ummeldung online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.

 

Weiterführende Informationen zum Online-Dienst finden Sie unter Formulare/Dokumente "i-KfZ Anleitung und Beschreibung (Stadt Mönchengladbach)".

 

Eine Ummeldung in der Zulassungsstelle muss in jedem Fall weiterhin vorgenommen werden und bleibt auch bei der Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens gebührenpflichtig.Wird das Fahrzeug allerdings außer Betrieb gesetzt ist die Beibehaltung des Kennzeichens nicht mehr möglich.

  •     entwerteter Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  •     Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  •     EVB-Referenznummer als Versicherungsbestätigung
  •     gültiger Personalausweis oder Reisepass
  •     Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  •     Bankverbindung (siehe hierzu die Erläuterung zum SEPA-Lastschriftmandat)
  •     evtl. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten
  •     ggfls. Kennzeichenschilder

 

Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Teilnahme am Lastschriftverfahren für die KFZ-Steuer ist nicht möglich.
Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Zulassung) öffnen

 

Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Vordruck zur Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde öffnen

Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte  vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.

Kontaktdaten der Stadtkasse: per E-Mail Stadtkasse@moenchengladbach.de oder per Telefon 02161-252700.

 

Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (unter Formulare / Dokumente: "Erklärung zur Auskunftssperre") oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.

 

Es fallen Gebühren an.

Sämtliche anfallenden Gebühren können online oder am Kassenautomaten in der Zulassungsstelle bezahlt werden. An dem Automaten kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden. 

Auto ummelden, Abmelden, Umziehen, Umzug, Kraftfahrzeug, Auto, Ummeldung, nicht mehr angemeldetes Fahrzeug, Zulassungsbezirk
https://service.moenchengladbach.de/i-kfz#/
Kfz-Zulassungsangelegenheiten
Anschrift
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
Telefon
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