Dienstleistungsübersicht

Parkerleichterung für Pflegedienste (ambulante soziale Dienste)

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Pflegedienste (ambulante soziale Dienste)

Pflegedienste der Alten- und Krankenpflege können zur Ausübung ihrer Tätigkeit Parkerleichterungen in Form einer Ausnahmegenehmigung erhalten.
Mit der Pflegedienstgenehmigung dürfen Sie parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren (Höchstparkdauer darf überschritten werden) und
  • auf Bewohnerparkplätzen

Das Parken in Fußgängerzonen ist nicht durch diese Ausnahmegenehmigung abgedeckt. Die Genehmigung wird wahlweise für ein Jahr oder für drei Jahre und pro Kraftfahrzeug ausgestellt. Zu der Ausnahmegenehmigung gehört ein Parkausweis, der im Fahrzeug auszulegen ist. Die Beantragung der Parkgenehmigung für Pflegedienste kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

 

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Die Verlängerung der Geltungsdauer einer Ausnahmegenehmigung/ Erlaubnis ist mindestens sechs Wochen vor Ablauf schriftlich (postalisch oder per Fax 02161/25-6191) versehen mit Unterschrift des Firmeninhabers/ verantwortlichen Person (gemäß § 64 VwVfG) zu beantragen.

Kosten

Arztgenehmigung

270,00 EUR Arztgenehmigung (pauschal)

 

Pflegedienstgenehmigung (ein Fahrzeug) bei häuslicher Krankenpflege  

173,00 EUR für 1 Jahr
403,00 EUR für 3 Jahre 

 

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • § 46 Straßenverkehrsordnung

Zuständige Abteilung

Erlaubnisse nach der StVO
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: ausnahmen-stvo@moenchengladbach.de

weitere Informationen...
Parkerleichterung für Pflegedienste (ambulante soziale Dienste)

Pflegedienste (ambulante soziale Dienste)

Pflegedienste der Alten- und Krankenpflege können zur Ausübung ihrer Tätigkeit Parkerleichterungen in Form einer Ausnahmegenehmigung erhalten.
Mit der Pflegedienstgenehmigung dürfen Sie parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren (Höchstparkdauer darf überschritten werden) und
  • auf Bewohnerparkplätzen

Das Parken in Fußgängerzonen ist nicht durch diese Ausnahmegenehmigung abgedeckt. Die Genehmigung wird wahlweise für ein Jahr oder für drei Jahre und pro Kraftfahrzeug ausgestellt. Zu der Ausnahmegenehmigung gehört ein Parkausweis, der im Fahrzeug auszulegen ist. Die Beantragung der Parkgenehmigung für Pflegedienste kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

 

Arztgenehmigung

270,00 EUR Arztgenehmigung (pauschal)

 

Pflegedienstgenehmigung (ein Fahrzeug) bei häuslicher Krankenpflege  

173,00 EUR für 1 Jahr
403,00 EUR für 3 Jahre 

 

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Erlaubnisse nach der StVO
Anschrift
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach