Dienstleistungsübersicht

Führerschein und Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Verlängerungen)

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Der Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle zu stellen.

Führerscheine der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und Führerscheine zur Fahrgastbeförderung laufen zu dem auf dem Führerschein eingetragenen Datum ab.

Führerscheine der alten Klasse 2 laufen am Tag der Vollendung des 50. Lebensjahres ab.

Erforderliche Unterlagen

Die zur Antragstellung benötigten Unterlagen richten sich nach der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse und zwar sind erforderlich für die

Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und alte Klasse 2:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • ein aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 mm x 45mm)
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
  • Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung 

Klassen D1, D1E, D und DE zusätzlich:

  • Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (Gültigkeit 3 Monate). Es kann bei der Antragstellung hier für Sie beantragt werden oder im Vorfeld von Ihnen bei der Meldestelle des Bürgerservices.

und ab dem Tag der Vollendung des 50. Lebensjahres:

  • Leistungspsychologisches Gutachten (ist das Leistungspsychologische Gutachten in weniger als 5 Jahren erforderlich, wird ohne Vorlage des Leistungspsychologischen Gutachtens nur bis zum Tag der Vollendung des 60. Lebensjahres verlängert)

Führerscheine zur Fahrgastbeförderung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein und Führerschein zur Fahrgastbeförderung
  • Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (Gültigkeit 3 Monate). Es kann bei der Antragstellung hier für Sie beantragt werden oder im Vorfeld von Ihnen bei der Meldestelle des Bürgerservices.
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis verordnung
  • Ärztliches Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung

ab dem Tag der Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich:

  • Leistungspsychologisches Gutachten (ist das Leistungspsychologische Gutachten in weniger als 5  Jahren erforderlich, wird ohne Vorlage des Leistungspsychologischen Gutachtens nur bis zum Tag der Vollendung des 60. Lebensjahres verlängert)

Sofern Ihr Führerschein bzw. Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung nicht in Mönchengladbach ausgestellt wurde, benötigen Sie von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde einen Auszug aus der Fahrerlaubnisdatei, den Sie an die Nr. 02161/25 6119 faxen lassen können.

Allgemeine Informationen

Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (Download Vordruck) oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Die Gebühren sind individuell verschieden und im Einzelfall zu erfragen.

Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden. 

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz
  • Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Zuständige Abteilung

Führerscheinangelegenheiten
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 686-4510
Fax: 02161 25-6119
weitere Informationen...
Führerschein und Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Verlängerungen)

Der Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle zu stellen.

Führerscheine der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und Führerscheine zur Fahrgastbeförderung laufen zu dem auf dem Führerschein eingetragenen Datum ab.

Führerscheine der alten Klasse 2 laufen am Tag der Vollendung des 50. Lebensjahres ab.

Die zur Antragstellung benötigten Unterlagen richten sich nach der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse und zwar sind erforderlich für die

Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und alte Klasse 2:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • ein aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 mm x 45mm)
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
  • Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung 

Klassen D1, D1E, D und DE zusätzlich:

  • Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (Gültigkeit 3 Monate). Es kann bei der Antragstellung hier für Sie beantragt werden oder im Vorfeld von Ihnen bei der Meldestelle des Bürgerservices.

und ab dem Tag der Vollendung des 50. Lebensjahres:

  • Leistungspsychologisches Gutachten (ist das Leistungspsychologische Gutachten in weniger als 5 Jahren erforderlich, wird ohne Vorlage des Leistungspsychologischen Gutachtens nur bis zum Tag der Vollendung des 60. Lebensjahres verlängert)

Führerscheine zur Fahrgastbeförderung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein und Führerschein zur Fahrgastbeförderung
  • Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (Gültigkeit 3 Monate). Es kann bei der Antragstellung hier für Sie beantragt werden oder im Vorfeld von Ihnen bei der Meldestelle des Bürgerservices.
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis verordnung
  • Ärztliches Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung

ab dem Tag der Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich:

  • Leistungspsychologisches Gutachten (ist das Leistungspsychologische Gutachten in weniger als 5  Jahren erforderlich, wird ohne Vorlage des Leistungspsychologischen Gutachtens nur bis zum Tag der Vollendung des 60. Lebensjahres verlängert)

Sofern Ihr Führerschein bzw. Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung nicht in Mönchengladbach ausgestellt wurde, benötigen Sie von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde einen Auszug aus der Fahrerlaubnisdatei, den Sie an die Nr. 02161/25 6119 faxen lassen können.

Die Gebühren sind individuell verschieden und im Einzelfall zu erfragen.

Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden. 

Führerschein, Lappen, Führerscheinangelegenheiten, Einziehung Führerschein, Umtausch in EU-Führerschein, Umtausch, ausländischer Führerschein, Bundeswehrführerschein, Umschreibung Führerschein, führerschein, Erste Hilfe Führerschein, Internationaler Führerschein, Karteikartenabschrift, Fahrgastbeförderung, Ausstellung, Ausstellung Führerschein, Ersatzführerschein, Ersatz, alter Führerschein, Führerscheinumtausch, Führerschein (begleitetes Fahren ab 17), Fahrgastbeförderung, Verlängerung, Bus, Fahrerlaubnis
https://termine.moenchengladbach.de/select2?md=10
Führerscheinangelegenheiten
Anschrift
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
Telefon
02161 686-4510
Fax
02161 25-6119