Dienstleistungsübersicht

Antrag auf Eigenkompostierung

Wer kann Eigenkompostierer sein? 

 

Eine Anerkennung als “Eigenkompostierer” ist gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach nur unter der folgenden Bedingung möglich:

 

“wenn der Anschlusspflichtige nachweist, dass er bzw. der Abfallbesitzer in der Lage ist, Abfälle zur Verwertung auf dem angeschlossenen Grundstück ordnungsgemäß und schadlos im Sinne des § 7 Abs. 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten“. Unter Verwertung ist zu verstehen, dass der Kompost vollständig auf das Grundstück aufgebracht und eingearbeitet wird.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Unter Verwertung ist Folgendes zu verstehen, dass der Kompost vollständig auf das Grundstück aufgebracht und eingearbeitet wird. D. h.: 

  1. Es muss eine Kompostiermöglichkeit vorhanden sein (Komposthaufen, Schnellkomposter, o.ä.).

  2. Es muss ausreichend Aufbringungsfläche, d. h. unbefestigte Gartenfläche von mindestens 25 m² pro Person vorhanden sein, um eine schadlose Verwertung des anfallenden Kompostes zu ermöglichen. Die Verwertung muss auf dem eigenen Hausgrundstück erfolgen. Klein- oder Schrebergärtner haben demnach diese Möglichkeit nicht, da diese Voraussetzungen nicht gegeben sind.

  3. Eine Weitergabe des Kompostes zur Verwertung durch Dritte ist keine Eigenkompostierung.

  4. Die gemeinsame Nutzung einer Kompostiermöglichkeit ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • unmittelbare Nachbarschaft

  • ausreichend große Aufbringungsfläche

  • gemeinsamer schriftlicher Antrag.

 

Den Antrag für die Eigenkompostierung und weitere Informationen finden Sie unter Formulare & Downloads - mags - Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe.

Allgemeine Informationen

Hinweise: 
Damit über Ihren Antrag entschieden werden kann, muss der Fragebogen zur Anerkennung als Eigenkompostierer (über den roten Button unten) vollständig beantwortet werden!

Im Falle der Anerkennung als Eigenkompostierer tritt die Änderung (Gebührenabschlag) zum 1. des Monats in Kraft, der auf die Antragstellung folgt. Das gleiche gilt bei Aufgabe der Eigenkompostierung.

Welche Abfälle zum Kompostieren geeignet sind, entnehmen Sie bitte dem jährlich herausgegebenen Abfallkalender. 

Für Rückfragen zur Eigenkompostierung oder zum Antrag steht Ihnen mags gerne zur Verfügung. 

Zuständige Abteilung

mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR
Am Nordpark 400
41068 Mönchengladbach
weitere Informationen...
Antrag auf Eigenkompostierung

Unter Verwertung ist Folgendes zu verstehen, dass der Kompost vollständig auf das Grundstück aufgebracht und eingearbeitet wird. D. h.: 

  1. Es muss eine Kompostiermöglichkeit vorhanden sein (Komposthaufen, Schnellkomposter, o.ä.).

  2. Es muss ausreichend Aufbringungsfläche, d. h. unbefestigte Gartenfläche von mindestens 25 m² pro Person vorhanden sein, um eine schadlose Verwertung des anfallenden Kompostes zu ermöglichen. Die Verwertung muss auf dem eigenen Hausgrundstück erfolgen. Klein- oder Schrebergärtner haben demnach diese Möglichkeit nicht, da diese Voraussetzungen nicht gegeben sind.

  3. Eine Weitergabe des Kompostes zur Verwertung durch Dritte ist keine Eigenkompostierung.

  4. Die gemeinsame Nutzung einer Kompostiermöglichkeit ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • unmittelbare Nachbarschaft

  • ausreichend große Aufbringungsfläche

  • gemeinsamer schriftlicher Antrag.

 

Den Antrag für die Eigenkompostierung und weitere Informationen finden Sie unter Formulare & Downloads - mags - Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe.

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https://mags.de/Medien/2._Downloads/2._Abfall/6._Antrag_Eigenkompostierer/Fragebogen_Eigenkompostierer_01.pdf
mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR
Anschrift
Am Nordpark 400
41068 Mönchengladbach