Antrag auf Zulassung zur Fischereischeinprüfung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Das Ablegen der Fischerprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines.
Die Fischerprüfung wird von der unteren Fischereibehörde der Stadt Mönchengladbach zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) durchgeführt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, in dem u.a. Fragen aus den Gebieten "Allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde" zu beantworten sind.
Im praktischen Teil ist ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das notwendige Zubehör hinzuzufügen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Fischerprüfung
- Vollendung des 13. Lebensjahres
- Wohnsitz in Mönchengladbach
Erforderliche Unterlagen
Neuausstellung Fischereischein
- Gültiger Personalausweis
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Nach dem 10.12. eines Jahres kann der entsprechende Fischereischein ab dem 01.01. des darauffolgenden Kalenderjahres ausgestellt werden.
Kosten
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
allgemeine OrdnungsangelegenheitenHauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Fax: 02161 25-6299
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