Dienstleistungsübersicht

Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte)

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Ab dem 01. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein), die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.

Der Karteninhaber kann seine eID-Karte nutzen, um seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen oder die im Chip gespeicherten Daten zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden zu übermitteln.

Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt und enthält u.a. folgende Daten:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift

Die eID-Karte enthält kein Lichtbild und dient somit nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument.

Laden Sie hier die Informationen zur eID-Karte in deutscher Sprache als PDF herunter

 

Voraussetzungen

  • Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind
  • in Mönchengladbach mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
  • Mindestalter 16 Jahre

Staaten der Europäischen Union (EU) (ohne Deutschland):

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Niederlande
  • Italien
  • Irland
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

EWR-Staaten:

  • Norwegen
  • Island
  • Liechtenstein

Erforderliche Unterlagen

Zur Identitätsfeststellung hat sich die antragstellende Person unter Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises persönlich auszuweisen.

Allgemeine Informationen

Die eID-Karte kann nur in der Meldestelle Vitus-Center beantragt werden.

Bei einem Umzug (Anmeldung neuer Wohnung) ist die eID-Karte zwecks Aktualisierung der Anschrift vorzulegen.

 

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Die eID-Karten werden nach der Beantragung durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies kann ca. drei Wochen in Anspruch nehmen.

Kosten

Die Gebühr beträgt 37,00 €

Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

Verwandte Dienstleistungen

Personalausweis
Reisepass

Zuständige Abteilung

Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...

 Kontakt

Meldestelle Vitus-Center
Tel.: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-53195

Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte)

Ab dem 01. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein), die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.

Der Karteninhaber kann seine eID-Karte nutzen, um seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen oder die im Chip gespeicherten Daten zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden zu übermitteln.

Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt und enthält u.a. folgende Daten:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift

Die eID-Karte enthält kein Lichtbild und dient somit nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument.

Laden Sie hier die Informationen zur eID-Karte in deutscher Sprache als PDF herunter

 

Zur Identitätsfeststellung hat sich die antragstellende Person unter Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises persönlich auszuweisen.

Die Gebühr beträgt 37,00 €

Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.

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https://www.moenchengladbach.de/index.php?id=4003403
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41061 Mönchengladbach
Telefon
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Fax
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