Dienstleistungsübersicht

Antrag auf Übernahme der Trägeranteile Kindertagesstätte

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Jeder Träger einer privaten Kindertageseinrichtung, die öffentlich gefördert wird, ist verpflichtet einen Eigenanteil (Trägeranteil) zur Finanzierung zu erbringen. Die Höhe des Trägeranteils richtet sich nach der Rechtsform des Trägers.

Der Trägeranteil ist durch die Erziehungsberechtigten zu leisten. Sollte die Aufbringung dieses Anteils aus deren Einkommen nicht zuzumuten sein, kann der Trägeranteil aus Mitteln der Wirtschaftlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Voraussetzungen

  • Sozialleistungsbezug (Bürgergeld, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag)
  • geringes Einkommen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis (bei Online-Antrag)
  • Online-Antrag oder Antrag auf Übernahme des Trägeranteils in Kindertageseinrichtungen
  • Vollständiger Betreuungsvertrag inklusive der Bankverbindung des Trägers
  • Nachweis über die Höhe des reinen Trägeranteils pro Monat und Kind
  • Nachweis über das Einkommen (vollständige Bewilligungsbescheide Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag usw.)
  • Nachweis über anderes Einkommen (Lohn, Renten, usw., dann auch Nachweis über Unterkunftskosten, Verbindlichkeiten, Versicherungen und ähnliche Ausgaben)

Allgemeine Informationen

Nach Prüfung des Antrages wird ein Bescheid erteilt. Im Falle der Übernahme des Trägeranteils erhalten die Kindertageseinrichtungen eine Kostenzusicherung. Die Zahlungen erfolgten monatlich im Voraus direkt an den Träger der Kindertageseinrichtung. Es werden die Kosten für den Zeitraum der tatsächlichen Teilnahme am Angebot übernommen. Weitere Kosten (z. B. wegen fehlender Abmeldung) sind vom Erziehungsberechtigten zu tragen.

Die Mitgliedsbeiträge können nicht übernommen werden.

Verpflegungskosten können im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes übernommen werden, der Antrag ist bei einer anderen Behörde (Jobcenter oder Sozialamt) zu stellen.

 

Die Bewilligung erfolgt in der Regel bis zum Ende des Kindergartenjahres. Sollte die Kindertageseinrichtung weiterhin besucht werden, ist ein neuer Antrag zu stellen.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Hinweise zur Beantragung der genannten Leistung

Sie haben mehrere Möglichkeiten, den Antrag nebst Ihren Unterlagen bei der Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie -Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe und Ausbildungsförderung- einzureichen. Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:

  1. Antrag Online stellen                    
  • Bitte stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Unterlagen auf Ihrem Endgerät bereits gespeichert sind.      
  • Unterlagen können als PDF Datei oder Bilddatei im Dateiformat JPG hochgeladen werden
  1. Antrag auf dem Postweg stellen              

Sie können Antragsformulare (diese werden als PDF-Datei zur Verfügung gestellt) ausdrucken und auf dem Postweg verschicken. Fügen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen bei.     

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Zuständige Abteilung

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
weitere Informationen...
Antrag auf Übernahme der Trägeranteile Kindertagesstätte

Jeder Träger einer privaten Kindertageseinrichtung, die öffentlich gefördert wird, ist verpflichtet einen Eigenanteil (Trägeranteil) zur Finanzierung zu erbringen. Die Höhe des Trägeranteils richtet sich nach der Rechtsform des Trägers.

Der Trägeranteil ist durch die Erziehungsberechtigten zu leisten. Sollte die Aufbringung dieses Anteils aus deren Einkommen nicht zuzumuten sein, kann der Trägeranteil aus Mitteln der Wirtschaftlichen Jugendhilfe übernommen werden.

  • Personalausweis (bei Online-Antrag)
  • Online-Antrag oder Antrag auf Übernahme des Trägeranteils in Kindertageseinrichtungen
  • Vollständiger Betreuungsvertrag inklusive der Bankverbindung des Trägers
  • Nachweis über die Höhe des reinen Trägeranteils pro Monat und Kind
  • Nachweis über das Einkommen (vollständige Bewilligungsbescheide Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag usw.)
  • Nachweis über anderes Einkommen (Lohn, Renten, usw., dann auch Nachweis über Unterkunftskosten, Verbindlichkeiten, Versicherungen und ähnliche Ausgaben)

Allgemeine Hinweise zur Beantragung der genannten Leistung

Sie haben mehrere Möglichkeiten, den Antrag nebst Ihren Unterlagen bei der Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie -Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe und Ausbildungsförderung- einzureichen. Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:

  1. Antrag Online stellen                    
  • Bitte stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Unterlagen auf Ihrem Endgerät bereits gespeichert sind.      
  • Unterlagen können als PDF Datei oder Bilddatei im Dateiformat JPG hochgeladen werden
  1. Antrag auf dem Postweg stellen              

Sie können Antragsformulare (diese werden als PDF-Datei zur Verfügung gestellt) ausdrucken und auf dem Postweg verschicken. Fügen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen bei.     

WJH, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Übernahme KiTa-Trägeranteil, Jugenderholung, Übernahme Kosten Schulbetreuung, Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe, Übernahme des Trägeranteils der Kindertageseinrichtung
https://formulare-extern.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/63d9338cc5fc9e5960570073
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)
Anschrift
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach