Dienstleistungsübersicht

Verhaltensprüfung zur Maulkorb- und Leinenbefreiung

Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit bietet regelmäßig Verhaltensprüfungen für gefährliche Hunde zur Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) an.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Im Zuge der Verhaltensprüfungen werden verschiedene praktische Übungen für das Gespann aus Halter und Hund zur Überprüfung des Charakters und Gehorsams des Hundes durchgeführt. Die Prüfung wird in Kooperation mit einer anerkannten Sachverständigen nach dem LHundG NRW abgenommen und dauert circa drei Stunden. Pro Prüfungstermin können maximal fünf Hund-Halter-Gespanne teilnehmen. Die Teilnahme ist auch für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Mönchengladbach möglich. 

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

  • Für die Durchführung der Verhaltensprüfung nach dem LHundG NRW wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW eine Gebühr in Höhe von insgesamt 140,00 € pro Hund-Halter-Gespann fällig.

 

  • Maximal kann pro Termin eine weitere eingetragene Aufsichtsperson gegen eine zusätzliche Gebühr von 50,00 € teilnehmen.

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-2831
Fax: 02161 25-2849
weitere Informationen...
Verhaltensprüfung zur Maulkorb- und Leinenbefreiung

Im Zuge der Verhaltensprüfungen werden verschiedene praktische Übungen für das Gespann aus Halter und Hund zur Überprüfung des Charakters und Gehorsams des Hundes durchgeführt. Die Prüfung wird in Kooperation mit einer anerkannten Sachverständigen nach dem LHundG NRW abgenommen und dauert circa drei Stunden. Pro Prüfungstermin können maximal fünf Hund-Halter-Gespanne teilnehmen. Die Teilnahme ist auch für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Mönchengladbach möglich. 

  • Für die Durchführung der Verhaltensprüfung nach dem LHundG NRW wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW eine Gebühr in Höhe von insgesamt 140,00 € pro Hund-Halter-Gespann fällig.

 

  • Maximal kann pro Termin eine weitere eingetragene Aufsichtsperson gegen eine zusätzliche Gebühr von 50,00 € teilnehmen.
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Telefon
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