Dienstleistungsübersicht

Übernahme Heimkosten in Form von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen, Barbetrag und Bekleidungspauschale sowie Grundsicherung in Einrichtungen

Alle Pflegebedürftigen, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu helfen und auch von Angehörigen nicht mehr zu Hause gepflegt werden können, haben die Möglichkeit, die notwendige Pflege, Versorgung und Betreuung in einem Alten- und Pflegeheim zu bekommen. 

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Stadt Mönchengladbach für die Bearbeitung nur zuständig ist, wenn sich die zu pflegende Person in den letzten zwei Monaten vor Heimaufnahme in Mönchengladbach aufgehalten hat.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Wenn die Leistungen der Pflegekasse, das Pflegewohngeld und das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen um den Heimplatz voll zu bezahlen, kann ergänzende Sozialhilfe beantragt werden.
Hilfe zur Pflege im Heim wird gewährt, soweit dem Heimbewohner*in und ggf. seinem Ehegatten*in die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.

Für die Bearbeitung der Sozialhilfeanträge von Personen, die vor der Heimaufnahme in der Stadt Mönchengladbach gewohnt haben, ist der Fachbereich Altenhilfe zuständig.  

Erforderliche Unterlagen

  • Behindertenausweis 
  • Betreuungsurkunde, falls eine Betreuung eingerichtet ist 
  • Kontoauszüge mindestens der letzten sechs Monate
  • Krankenversicherungsnachweis  
  • Mietvertrag (Kündigungsschreiben und Kündigungsbestätigung)
  • Nachweis über Versicherungen
  • Nachweis, falls Angehörige im Krieg gefallen oder vermisst sind 
  • Personalausweis 
  • Pflegeeinstufung
  • Rentenbescheide 
  • Stammbuch 
  • Vermögensnachweise  
    ( Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen)
  • Versicherung
  • Grabpflegeverträge / Bestattungsvorsorgeverträge
  • Vorsorgevollmacht 
  • Wohneigentum (Abgabe Versicherung, Grundbesitzabgaben, Finanzierung)
  • Wohngeldbescheid / Grundsicherungsbescheid

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

FB Altenhilfe (wirtschaftliche Altenhilfe)
Fliethstraße 86-88
41061 Mönchengladbach
E-Mail: wirtschaftliche-altenhilfe@mönchengladbach.de

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Übernahme Heimkosten in Form von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen, Barbetrag und Bekleidungspauschale sowie Grundsicherung in Einrichtungen

Wenn die Leistungen der Pflegekasse, das Pflegewohngeld und das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen um den Heimplatz voll zu bezahlen, kann ergänzende Sozialhilfe beantragt werden.
Hilfe zur Pflege im Heim wird gewährt, soweit dem Heimbewohner*in und ggf. seinem Ehegatten*in die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.

Für die Bearbeitung der Sozialhilfeanträge von Personen, die vor der Heimaufnahme in der Stadt Mönchengladbach gewohnt haben, ist der Fachbereich Altenhilfe zuständig.  

  • Behindertenausweis 
  • Betreuungsurkunde, falls eine Betreuung eingerichtet ist 
  • Kontoauszüge mindestens der letzten sechs Monate
  • Krankenversicherungsnachweis  
  • Mietvertrag (Kündigungsschreiben und Kündigungsbestätigung)
  • Nachweis über Versicherungen
  • Nachweis, falls Angehörige im Krieg gefallen oder vermisst sind 
  • Personalausweis 
  • Pflegeeinstufung
  • Rentenbescheide 
  • Stammbuch 
  • Vermögensnachweise  
    ( Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen)
  • Versicherung
  • Grabpflegeverträge / Bestattungsvorsorgeverträge
  • Vorsorgevollmacht 
  • Wohneigentum (Abgabe Versicherung, Grundbesitzabgaben, Finanzierung)
  • Wohngeldbescheid / Grundsicherungsbescheid
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen sowie Grundsicherung in Einrichtungen, Pflege, Einrichtungspflege, Heimkosten, Altenheimkosten, Unterbringungskosten, Altenheim, gesetzliche Pflegeversicherung, Kostenübernahme, Kostenpflege, Pflegekosten, Pflegeversicherte, Seniorenheim, Zuständig für die Leistung
FB Altenhilfe (wirtschaftliche Altenhilfe)
Anschrift
Fliethstraße 86-88
41061 Mönchengladbach