Dienstleistungsübersicht

Handwerksrolle und -karten

Die Eintragung in die Handwerksrolle kann bei der Handwerkskammer Düsseldorf erfolgen oder ganz bequem online (roter Button) über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

 

Für die Löschung der Eintragung aus der Handwerksrolle gibt es bei der Handwerkskammer Düsseldorf kein gesondertes Formular. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Kündigung schriftlich oder per Mail: info@hwk-duesseldorf.de vorzunehmen. Die Löschung der Eintragung kann ebenfalls hier online über das Wirtschats-Service-Portal.NRW erfolgen.

 

Wer sich im Handwerk selbständig machen will, muss sich in die Handwerksrolle eintragen lassen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sein/ihr Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wird.

 

Welche Berufe in Deutschland zulassungspflichtig sind, können Sie der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) entnehmen.

 

In den Berufen der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B der HwO) erfolgt die Eintragung ohne Qualifikationsnachweis (Meisterbrief). Die Handwerkskammer führt dazu ein Verzeichnis, in das die Inhaber*innen eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen werden.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Wer sich im Handwerk selbständig machen will, muss sich in die Handwerksrolle eintragen lassen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sein/ihr Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wird.

 

Welche Berufe in Deutschland zulassungspflichtig sind, können Sie der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) entnehmen.

 

In den Berufen der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B der HwO) erfolgt die Eintragung ohne Qualifikationsnachweis (Meisterbrief). Die Handwerkskammer führt dazu ein Verzeichnis, in das die Inhaber*innen eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsfomular (der HWK)
  • Ausweise (ggf. Aufenthaltstitel + Zusatzblatt) von Inhaber*in/Geschäftsführer*in und Betriebsleiter*in
  • Arbeitsvertrag (in Vollzeit),  Betriebsleiter-Erklärung, Meldung zur Sozialversicherung des Betriebsleiters, Qualifikations-Nachweis (ggf. beglaubigte Übersetzung von einem anerkannten Übersetzer, inkl. Fächerbelegung)
  • ggf. Gesellschaftervertrag und Handelsregistereintrag
  • Gebühr (z.Z. ausschließlich mit EC-Karte möglich)
  • ggf. vorhandene Handwerkskarte
  • eine Vollmacht, wenn die/der Inhaber*in/Geschäftsführer*in nicht selber kommt

Einer Teilzeit-Beschäftigung des Betriebsleiters kann nur in Ausnahmefällen zugestimmt werden. Dafür sind unbedingt schlüssige Erklärungen zum Betriebsleiter-Einsatz vorzulegen (ggf. von beiden Unternehmen).

Fristen, Dauer und Gebühren

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Handwerksordnung (HWO)

Zuständige Abteilung

HWK Handwerkskammer Düsseldorf
Bismarckstraße 109
41061 Mönchengladbach
E-Mail: info@hwk-duesseldorf.de

Tel.: 02161 241-0
weitere Informationen...
Handwerksrolle und -karten

Wer sich im Handwerk selbständig machen will, muss sich in die Handwerksrolle eintragen lassen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sein/ihr Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wird.

 

Welche Berufe in Deutschland zulassungspflichtig sind, können Sie der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) entnehmen.

 

In den Berufen der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B der HwO) erfolgt die Eintragung ohne Qualifikationsnachweis (Meisterbrief). Die Handwerkskammer führt dazu ein Verzeichnis, in das die Inhaber*innen eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen werden.

  • Antragsfomular (der HWK)
  • Ausweise (ggf. Aufenthaltstitel + Zusatzblatt) von Inhaber*in/Geschäftsführer*in und Betriebsleiter*in
  • Arbeitsvertrag (in Vollzeit),  Betriebsleiter-Erklärung, Meldung zur Sozialversicherung des Betriebsleiters, Qualifikations-Nachweis (ggf. beglaubigte Übersetzung von einem anerkannten Übersetzer, inkl. Fächerbelegung)
  • ggf. Gesellschaftervertrag und Handelsregistereintrag
  • Gebühr (z.Z. ausschließlich mit EC-Karte möglich)
  • ggf. vorhandene Handwerkskarte
  • eine Vollmacht, wenn die/der Inhaber*in/Geschäftsführer*in nicht selber kommt

Einer Teilzeit-Beschäftigung des Betriebsleiters kann nur in Ausnahmefällen zugestimmt werden. Dafür sind unbedingt schlüssige Erklärungen zum Betriebsleiter-Einsatz vorzulegen (ggf. von beiden Unternehmen).

zulassungspflichtiges Handwerk, Gründen, Selbständigkeit, Betrieb, Handwerksordnung, Handwerker, zulassungsfreies Handwerk, handwerksähnliches Gewerbe, Handwerkskarte, Meisterbrief
https://service.wirtschaft.nrw/handwerksrolle-und-karte-gruenden
HWK Handwerkskammer Düsseldorf
Anschrift
Bismarckstraße 109
41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 241-0