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Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Für Flüchtlinge und AsylbewerberInnen können zur Absicherung des Lebensunterhaltes Leistungen gewährt werden. Sofern sie AsylbewerberIn, abgelehnte*r AsylbewerberIn oder Flüchtling sind (und deren Ehegatten, LebenspartnerIn und minderjährige Kinder), können finanzielle Leistungen nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erbracht werden.

 

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Für Flüchtlinge und AsylbewerberInnen können zur Absicherung des Lebensunterhaltes Leistungen gewährt werden. Sofern sie AsylbewerberIn, abgelehnte*r AsylbewerberIn oder Flüchtling sind (und deren Ehegatten, LebenspartnerIn und minderjährige Kinder), können finanzielle Leistungen nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erbracht werden.

Zu den Leistungen nach dem AsylbLG gehören:

  • Grundleistungen (notwendiger Bedarf an Ernährung, Kleidung, Unterkunft etc.)
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • sonstige Leistungen (z.B. zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern)

 

Sie können die Antrag hier: Zum Service (roter Button unten) stellen.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen werden jeweils neben einem Antragsformular benötigt:

  • Leistungsantrag ausgefüllt und unterschrieben
  • Kopie des ausländerrechtlichen Status
  • Kontoauszüge
  • Ggf. Arbeitsvertrag
  • Ggf. Mietvertrag
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt befindlichen Personen

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Nach Vorliegen aller benötigten Unterlagen schnellstmöglich.

Formulare, Dokumente

Zum Einreichen des Antrags drucken Sie das ausgefüllte Formular bitte aus und reichen es unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Mail an: asyl-leistung@moenchengladbach.de oder postalisch an:

Stadt Mönchengladbach
Fachbereich Soziales und Wohnen
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

§§ 1, 2, 3, 4, 6, 8 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich in Deutschland aufhalten und eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzen oder denen eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen erteilt wurde.

Zuständige Abteilung

Fachbereich Soziales und Wohnen Flüchtlingsangelegenheiten (50.25)
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
E-Mail: asyl-leistung@moenchengladbach.de

Fax: 02161 25-3237
weitere Informationen...
Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Für Flüchtlinge und AsylbewerberInnen können zur Absicherung des Lebensunterhaltes Leistungen gewährt werden. Sofern sie AsylbewerberIn, abgelehnte*r AsylbewerberIn oder Flüchtling sind (und deren Ehegatten, LebenspartnerIn und minderjährige Kinder), können finanzielle Leistungen nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erbracht werden.

Zu den Leistungen nach dem AsylbLG gehören:

  • Grundleistungen (notwendiger Bedarf an Ernährung, Kleidung, Unterkunft etc.)
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • sonstige Leistungen (z.B. zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern)

 

Sie können die Antrag hier: Zum Service (roter Button unten) stellen.

Folgende Unterlagen werden jeweils neben einem Antragsformular benötigt:

  • Leistungsantrag ausgefüllt und unterschrieben
  • Kopie des ausländerrechtlichen Status
  • Kontoauszüge
  • Ggf. Arbeitsvertrag
  • Ggf. Mietvertrag
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt befindlichen Personen
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https://formulare-extern.de/forms/frm/NrX6CQ3M7xAf8CcRrKDx2APh8fF5NqT
Fachbereich Soziales und Wohnen Flüchtlingsangelegenheiten (50.25)
Anschrift
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
Fax
02161 25-3237