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Online-Anzeige (Polizei NRW)

Bei allen Polizeidienststellen, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht können Betroffene einer Straftat eine Anzeige erstatten. Dies kann auch digital/online über die Internetwache der Polizei erfolgen (siehe roter Button unten: Zum Online-Service). Die Polizei ist zur Erforschung des Sachverhalts und somit auch zur Entgegennahme der Anzeige gesetzlich verpflichtet.

 

Insbesondere in Notfällen oder bei schwerwiegenden Delikten gegen Personen wählen Sie bitte unverzüglich den NOTRUF 110

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Bei allen Polizeidienststellen, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht können Betroffene einer Straftat eine Anzeige erstatten. Dies kann auch digital/online über die Internetwache der Polizei erfolgen (siehe roter Button unten: Zum Online-Service). Die Polizei ist zur Erforschung des Sachverhalts und somit auch zur Entgegennahme der Anzeige gesetzlich verpflichtet.

 

Die Erstattung einer Strafanzeige ist wichtig! Denn ohne Kenntnis der Straftat können Polizei und Staatsanwaltschaft nicht tätig werden. In der Folge kann die Tat nicht erforscht und aufgeklärt werden, der Täter oder die Täterin bleibt unentdeckt, unbestraft und er oder sie kann weiterhin Straftaten begehen. Mit einer Strafanzeige schützen Sie demnach sich und andere!

 

Bitte beachten Sie, dass wir in dringenden und zeitkritischen Fällen sowie Sachverhalten welche Sofortmaßnahmen durch die Polizei erforderlich machen, eine persönliche Kontaktaufnahme mit der Polizei empfehlen.

Hierunter fallen zum Beispiel das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Sachverhalte bei welchen der Täter noch in der Nähe ist oder gerade flüchtet sowie Einbrüche und Tatorte an denen Spuren gesichert werden müssen.

 

Sie können Ihre Strafanzeige auf verschiedenen Wegen bei der Polizei erstatten:

  • Online hier über die Internetwache.
  • Alternativ vor Ort auf einer Polizeidienststelle, per Telefon, schriftlich per Post.

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie hier: Startseite | Internetwache (polizei.nrw)

Zuständige Abteilung

Kreispolizeibehörde Mönchengladbach
Krefelder Straße 555
41066 Mönchengladbach
E-Mail: poststelle.moenchengladbach@polizei.nrw.de

Tel.: 02161 29-0
Fax: 02161 29-20149
weitere Informationen...
Online-Anzeige (Polizei NRW)

Bei allen Polizeidienststellen, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht können Betroffene einer Straftat eine Anzeige erstatten. Dies kann auch digital/online über die Internetwache der Polizei erfolgen (siehe roter Button unten: Zum Online-Service). Die Polizei ist zur Erforschung des Sachverhalts und somit auch zur Entgegennahme der Anzeige gesetzlich verpflichtet.

 

Die Erstattung einer Strafanzeige ist wichtig! Denn ohne Kenntnis der Straftat können Polizei und Staatsanwaltschaft nicht tätig werden. In der Folge kann die Tat nicht erforscht und aufgeklärt werden, der Täter oder die Täterin bleibt unentdeckt, unbestraft und er oder sie kann weiterhin Straftaten begehen. Mit einer Strafanzeige schützen Sie demnach sich und andere!

 

Bitte beachten Sie, dass wir in dringenden und zeitkritischen Fällen sowie Sachverhalten welche Sofortmaßnahmen durch die Polizei erforderlich machen, eine persönliche Kontaktaufnahme mit der Polizei empfehlen.

Hierunter fallen zum Beispiel das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Sachverhalte bei welchen der Täter noch in der Nähe ist oder gerade flüchtet sowie Einbrüche und Tatorte an denen Spuren gesichert werden müssen.

 

Sie können Ihre Strafanzeige auf verschiedenen Wegen bei der Polizei erstatten:

  • Online hier über die Internetwache.
  • Alternativ vor Ort auf einer Polizeidienststelle, per Telefon, schriftlich per Post.

Weitere Informationen finden Sie hier: Startseite | Internetwache (polizei.nrw)

Online Anzeige, Straftat, Polizei NRW, Polizei, Wachmann, Verpetzen, anzeigen
https://formulare.polizei.nrw/ams/anzeige/wizardng/FFE7CD?v=1673435736709
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