Vergnügungssteuer - Anmeldung / Abmeldung für Spielgeräte
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Allgemeine Informationen
Gegenstand der Steuer ist
die Benutzung von Spiel-, Musik-, Warenspiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungsapparaten oder ähnlichen Apparaten (§ 1 Nr. 5 Vergnügungssteuersatzung)
a) in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
b) an sonstigen Orten wie Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen jedermann zugänglichen Orten.
Hinweis zur Übermittlung von Vergnügungssteuererklärungen:
Der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben hat die Vergnügungssteuer auf elektronische Aktenführung umgestellt.
Nach Möglichkeit werden Sie gebeten, uns sowohl die Vergnügungssteuererklärungen (gestempelt und unterschrieben) als auch die Kassierungsbelege in elektronischer Form zukommen zu lassen.
Originale wären dann nur auf besondere Anforderung einzureichen.
Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben zur Verfügung.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Steuer nach dem Spieleraufwand bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Für die Benutzung von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich die Steuer nach der Summe der von den Spielern je Spielhalle / je sonstigem Ort des Veranstalters zur Erlangung des Spielvergnügens aufgewendeten Beträge (Spieleraufwand). Spieleraufwand ist der Betrag der elektronisch gezählten Brutto-Kasse. Dieser errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse zuzüglich Röhrenentnahme (sog. Fehlbetrag), abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld, Prüftestgeld und Fehlgeld.
Die Steuer beträgt 20 von Hundert des Spieleraufwands.
Pauschsteuer bei Geldspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit
Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 100 Euro
- in Gastwirtschaften und an sonstigen Orten 50 Euro
Bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische oder die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben beträgt sie 800 Euro.
Formulare, Dokumente
Formulare zur Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuererklärung für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Vergnügungssteuer - Anmeldung / Abmeldung für Spielgeräte (Onlineformular)
Vergnügungssteuer - Anmeldung / Abmeldung für Spielgeräte
Allgemeine Formulare
Änderungsmitteilung (bei Änderung des Namens und / oder der Adresse)
Lastschriftverfahren (SEPA-Mandat)VollmachtInformationsschreiben zum Datenschutz
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Mönchengladbach in der gültigen Fassung.
Zuständige Abteilung
Aufwandsteuern (Hunde-, Vergnügungs- und Zweitwohnungssteuer)Aachener Straße 2 (Zugang barrierefrei)
41061 Mönchengladbach
E-Mail: steuern@moenchengladbach.de
Fax: 02161 25-52209
weitere Informationen...
Kontakt
Mitarbeiter*innen der Aufwandsteuern Tel.: 02161 25-52239