Vergnügungssteuer - Abrechnung von Filmvorführungen
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Allgemeine Informationen:
Gegenstand der Steuer sind:
Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern (§ 1 Nr. 2 Vergnügungssteuersatzung)
Hinweis zur Übermittlung von Vergnügungssteuererklärungen:
Der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben hat die Vergnügungssteuer auf elektronische Aktenführung umgestellt.
Nach Möglichkeit werden Sie gebeten, uns sowohl die Vergnügungssteuererklärungen (gestempelt und unterschrieben) als auch die Kassierungsbelege in elektronischer Form zukommen zu lassen.
Originale wären dann nur auf besondere Anforderung einzureichen.
Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben zur Verfügung.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Für Pornokinos und Darbietungen / Vorführungen ähnlicher Art wird die Steuer nach Preis und Zahl der ausgegebenen Eintrittskarten berechnet. Sie ist nach dem Entgelt zu berechnen, wenn dieses höher ist als der auf der Eintrittskarte angegebene Preis.
Die Steuer beträgt 20 von Hundert des Eintrittspreises oder Entgelts.
Formulare, Dokumente
Formulare zur Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuererklärung für Filmvorführungen (Onlineformular)
Vergnügungssteuererklärung für Filmvorführungen
Allgemeine Formulare
Änderungsmitteilung (bei Änderung des Namens und / oder der Adresse)
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Mönchengladbach in der gültigen Fassung.
Zuständige Abteilung
Aufwandsteuern (Hunde-, Vergnügungs- und Zweitwohnungssteuer)Aachener Straße 2 (Zugang barrierefrei)
41061 Mönchengladbach
E-Mail: steuern@moenchengladbach.de
Fax: 02161 25-52209
weitere Informationen...
Kontakt
Mitarbeiter*innen der Aufwandsteuern Tel.: 02161 25-52239