Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Genehmigungspflichtig sind alle nicht ausdrücklich in § 62 BauO NRW 2018 genannten genehmigungsfreien Vorhaben. Bitte beachten Sie, dass auch Werbeanlagen je nach Größe genehmigungspflichtige, bauliche Anlage darstellen können.
Mit der Bauausführung darf erst nach Zugang der Baugenehmigung begonnen werden. Die Baugenehmigung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter. Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bauvorhaben begonnen wird, sie kann jedoch auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Im Baugenehmigungsverfahren werden ebenso die Voraussetzungen für planungsrechtliche Befreiungen und / oder bauordnungsrechtliche Abweichungen geprüft. Der Antrag muss begründet sein.
Erforderliche Unterlagen
Kurzfassung benötigter Unterlagen:
Der Bauantrag umfasst in der Regel folgende Bauvorlagen.
Die Antragsformulare stellen wir Ihnen auf unserer Seite Formulare und Broschüren zur Verfügung.
- Bauantragsformular
- amtlicher Lageplan
- Flurkarte, Deutsche Grundkarte
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung (für gewerbliche Anlagen)
- Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ)
- Berechnung des umbauten Raumes
- Berechnung der Zahl der Vollgeschosse
- Nachweis der notwendigen Einstellplätze
- bautechnische Nachweise (sofern erforderlich)
- Erklärungen des/der Entwurfsverfassers (ggf.)
- Baustatistikvordruck
Bei größeren Bauvorhaben sind weitere Unterlagen erforderlich. Alle Unterlagen sind mehrfach einzureichen.
Ausführliche Beschreibung benötigter Unterlagen:
Die Antragsformulare stellen wir Ihnen auf unserer Seite Formulare und Broschüren zur Verfügung.
1. Antragsformular
Es sind nur die amtlichen Vordrucke zu verwenden. Das Antragsformular muss von dem Antragsteller und dem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet sein.
2. Baubeschreibung
In der Baubeschreibung ist das Vorhaben insbesondere hinsichtlich der Bauprodukte und Bauarten, die verwendet und angewandt werden sollen, seine äußere Gestaltung (Baustoffe und Farben) und seine Nutzung zu erläutern.
3. Rechnerische Nachweise
Folgende Nachweise sind den Bauantragsunterlagen beizufügen:
- - Nachweise des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ, BMZ, GFZ, Anzahl der Vollgeschosse)
- - Nachweis über die Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes
- - Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
- - Berechnung umbauter Raum- Stellplatzberechnung
- - Abstandflächenberechnung
4. Bautechnische Nachweise
Nachweis der Standsicherheit (Statik) und andere bautechnische Nachweise, wie Wärme- und Schallschutz (erst bei Baubeginn einzureichen)
5. Betriebsbeschreibung gewerblich
5. Betriebsbeschreibung landwirtschaftlich
Für gewerbliche Anlagen ist eine Betriebsbeschreibung erforderlich. Für landwirtschaftliche Betriebe ist eine Landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung einzureichen.
6. Liegenschaftskarte / Flurkarte
Es ist ein Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte einzureichen. Die Flurkarte muss aktuell nicht älter als 6 Monate sein.
7. Lageplan
Der Lageplan ist im Maßstab nicht kleiner als 1:500 einzureichen und muss alle Angaben nach § 3 Abs. 1 der Bauprüfverordnung enthalten. Der Lageplan muss von einem Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt werden, wenn die Grenzen des Baugrundstücks noch nicht feststehen, Grenzüberbauungen vorliegen, eine Baulast auf dem Baugrundstück ruht oder besonders schwierige Grenz- oder topographische Verhältnisse vorliegen.
8. Bauzeichnungen
Die Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitt, Ansichten) sind im Maßstab 1:100 einzureichen und müssen alle Angaben nach § 4 der Bauprüfverordnung enthalten. Bei Umbauten oder Nutzungsänderungen sind zusätzlich Bestandpläne vorzulegen.
9. Erhebungsbogen Baustatistik
Der Erhebungsbogen für die Baustatistik ist zusammen mit den Bauantragsunterlagen bei der Unteren Bauaufsicht einzureichen.
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).
Die Höhe richtet sich nach dem Rohbauwert bzw. nach den Herstellungskosten und der Einstufung in "normale" oder "vereinfachte" Verfahren.
Für den Rohbauwert werden amtlich festgesetzte Durchschnittskosten abhängig von der Gebäudeart und dem Bauvolumen herangezogen.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Zuständige Abteilung
Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz (63)Markt 9
41236 Mönchengladbach
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Hilgenhöner Tel.: 02161 25-8835
Frau Balys Tel.: 02161 25-8814
Frau Bergheim Tel.: 02161 25-8802