Personalausweis
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, zur Identitätsfeststellung einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Die Ausweispflicht können Sie auch mit einem gültigen Reisepass erfüllen.
Auf Antrag kann auch ein Personalausweis ausgestellt werden, für Personen,
- die noch nicht 16 Jahre alt sind oder
- für Deutsche, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben.
Beim Personalausweis wird unterschieden nach Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeitsdauer 6 Jahre) und Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeitsdauer 10 Jahre).
Nutzen Sie Ihren Personalausweis mit Chip (eID-Funktion) in Zukunft für Online-Dienste der Verwaltung.
Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).
Formulare:
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises / Reisepass
- Vollmacht zur Ausstellung eines Kinderreisepass / -personalausweis für ein Kind vor dem 16 Lebensjahr / Reisepass für Minderjährige
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- in Mönchengladbach mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
Erforderliche Unterlagen
- Ihren bisherigen Personalausweis, wenn nicht vorhanden, anderer amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass oder Kinderreisepass. Sollten Sie keines der vorgenannten Dokumente vorlegen können, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren. Diese Fotomustertafel finden Sie hier.
- Bei der Beantragung vor dem 16. Lebensjahr ist die Zustimmungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich. Bei der Vorsprache nur eines Elternteils des/der Minderjährigen ist die Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder eine sogenannte „Negativbescheinigung“ des Jugendamtes über das Sorgerecht erforderlich. Gleichzeitig sind die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile vorzulegen. Die Zustimmungserklärung erhalten Sie oben unter Formulare.
Allgemeine Informationen
Personalausweis als Reisedokument
Neben der Funktion des Personalausweises zur Erfüllung der Ausweispflicht kann dieser auch für Reisen in bestimmte Länder genutzt werden. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Dokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Hier können Sie beim jeweiligen Reiseland die „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“ einsehen. Neben den benötigten Dokumenten beachten Sie bitte die jeweiligen „Anmerkungen“
Kein gültiges Ausweisdokument bei kurzfristig anstehender Flugreise
Sollten Sie bei einer kurzfristig anstehenden Flugreise ins Ausland feststellen, dass Ihr Personalausweis oder Reisepass nicht mehr gültig ist, kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundespolizei.
Funktionen und Sicherheitsmerkmale des Personalausweises
Der Personalausweis im Scheckkartenformat hat zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die auf international anerkannten Standards basieren und eine besonders hohe Fälschungssicherheit gewährleisten.
Der Chip in der Ausweiskarte ermöglicht die Nutzung von drei Funktionen, und zwar:
- der Online-Ausweisfunktion zur Identitätsfeststellung im Internet,
- die Unterschriftsfunktion um digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen und
- die Biometriefunktion zur Speicherung des Lichtbildes und zusätzlich (auf Antrag) zweier Fingerabdrücke.
Nähere Informationen zu den vorgenannten Funktionen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern.
Befreiung von der Ausweispflicht
Die Personalausweisbehörde kann die Personen von der Ausweispflicht befreien,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können oder
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden.
Entsprechende Anträge können formlos in jeder Meldestelle abgegeben werden.
Erstellen von Lichtbildern in den Meldestellen Vitus-Center und Rathaus Rheydt
In der Meldestelle Vitus-Center steht Ihnen für die Erstellung eines biometrischen Lichtbildes ein Selbsterfassungsterminal zur Verfügung. Außerdem haben Sie in der Meldestelle Rheydt die Möglichkeit ein biometrisches Lichtbild in einem Fotoautomaten zu erstellen.
Änderung des Familiennamens bei bevorstehender Eheschließung
Ändert sich durch eine bevorstehende Eheschließung der Familienname, kann der Personalausweis maximal acht Wochen vor dem Trautermin beantragt werden. Bei der Antragstellung legen Sie bitte die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die künftige Namensführung ergibt, vor.
Änderung des Namens und der Geschlechtszugehörigkeit / Namensänderung bei Adoption
Informationen zu Namensänderungen und die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz (TSG) sowie Namensänderungen bei Adoptionen haben wir in einem Merkblatt für Sie zugesammengefasst. Dieses erhalten Sie unter Formulare, Dokumente.
Weiterführende Informationen
Online-Service zur Personalausweisabholung
Sie möchten wissen, ob Ihr Personalausweis zur Abholung für Sie bereit liegt? Dies können Sie hier unkompliziert in Erfahrung bringen.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Die Personalausweise werden nach der Beantragung durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies kann ca. zwei Wochen in Anspruch nehmen. In besonders dringenden Fällen, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis mit der Gültigkeitsdauer von drei Monaten zu beantragen. Dieser vorläufige Personalausweis wird sofort in den Meldestellen ausgestellt.
Kosten
- Personalausweis für
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 37,00 €
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 22,80 €
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Zuständige Abteilung
Einwohnermeldeangelegenheiten und WahlenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...
Kontakt
Meldestelle Vitus-Center Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53195
Meldestelle Rathaus Rheydt Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-8169
Meldestelle Rheindahlen Tel.: 02161 25-7110 Fax: 02161 25-7199
Meldestelle Neuwerk Tel.: 02161 25-7510 Fax: 02161 25-7599
Meldestelle Hardt Tel.: 02161 25-7210 Fax: 02161 25-7299
Meldestelle Odenkirchen Tel.: 02161 25-7710 Fax: 02161 25-7799
Meldestelle Giesenkirchen Tel.: 02161 25-7810 Fax: 02161 25-7899
Meldestelle Wickrath Tel.: 02161 25-7910 Fax: 02161 25-7999