Durchfahrtsgenehmigung „Nordpark“
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Als AnwohnerIn benötigen Sie keine Durchfahrtsgenehmigung!
Ihnen wird jederzeit das Einfahren gegen Vorlage des Personalausweises gestattet. Die Zufahrt wird bei mehreren vorhandenen Einfahrtsmöglichkeiten in das Wohngebiet jedoch nur an einer Stelle gewährleistet.
Für Ihren Besuch können Sie als EigentümerIn für auf dem privaten Grundstück vorhandene Abstellplätze, die Sie nicht selbst nutzen, zusätzliche Durchfahrtgenehmigungen beantragen. Die Anzahl der Durchfahrtkarten richtet sich nach der Zahl der maximal vorhandenen Parkmöglichkeiten (Normparkstand) auf dem eigenen Grundstück; bei Anwohnern abzüglich der von Ihnen selbst genutzten Fahrzeuge.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, so erhalten sie eine Durchfahrtgenehmigung mit dazu gehörigen Durchfahrtskarten. Die Durchfahrtskarten können die Sie Ihren Besuchern zur Verfügung stellen.
Die Möglichkeit zur Antragsstellung besteht nur für AnwohnerInnen und Gewerbetreibende die im abgesperrten Bereich um den Nordpark wohnen oder ihr Gewerbe (Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Mietvertrag, o. a.) betreiben. Gleiches gilt auch für Mieter eines im abgesperrten Bereichs angemieteten Garagen- oder Abstellplatzes (Nachweis durch Mietvertrag).
Der abgesperrte Bereich um den Nordpark gliedert sich in 8 Gebiete mit entsprechender Straßenzuordnung:
Gebiet 1: Am Sitterhof
- Am Kolbusch
- Am Sitterhof
- Steinshütte
- St. Christopheruns-Straße
Gebiet 2: Dahlener Heide
- Dahlener Heide
- An den Flachsgruben
- Antonie-Boetzelen-Ring
- Anna-Künning-Weg
- Susanne-Beckers-Weg
Gebiet 3: Konrad-Zuse-Ring
- Konrad-Zuse-Ring
- Heinz-Nixdorf-Straße
Gebiet 4: Am Finkenschlag
- Pfingsgraben
- Gingterkamp
- Am Wateler Hof
- Wilmskamp
- Am Finkenschlag
- Aachener Straße zwischen BAB und Nr. 735, die nachgewiesene Stellplätze in dem Gebiet haben
Gebiet 5: Lilienthalstraße
- Lilienthalstraße
- Hugo-Eckener-Straße
Gebiet 6: Flachsbleiche
- Flachsbleiche
Gebiet 7: Helmut-Grashoff-Straße (nur Gewerbetreibende)
- Helmut-Grashoff-Straße
Gebiet 8: Am Hockeypark (Hockeypark und Finanzamt)
- Am Hockeypark
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Die Durchfahrtsgenehmigung gilt 5 Jahre.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Es werden keine Gebühren erhoben.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
§§ 44 – 47 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Zuständige Abteilungen
Straßenverkehrsangelegenheiten
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach Tel.: 02161 686-4510
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Erlaubnisse nach der StVO
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach E-Mail: ausnahmen-stvo@moenchengladbach.de
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