Privatanzeige
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Damit Anzeigen bearbeitet werden können, müssen diese
- ein aussagekräftiges Foto (auf dem sowohl das Fahrzeug als auch das Kennzeichen des Fahrzeuges zu erkennen ist),
- die exakte Tatzeit (Datum und Uhrzeit, dabei reicht nicht die Angabe in der digitalen Fotodatei),
- den genauen Tatort,
- die Art des Verstoßes sowie
- eine ladungsfähige Anschrift der/des Anzeigenden
enthalten.
Anonymität der Anzeigenden und Zeugen kann aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht garantiert werden. Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet.
Allgemeine Informationen
Sofern akute Parkverstöße vorliegen, die aus Ihrer Sicht sofortiges Handeln erfordern, haben Sie die Möglichkeit sich an die Teamleitung der Verkehrsüberwachung zu wenden. Diese erreichen Sie von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:45 Uhr – 15:00 Uhr sowie Freitag von 07:45 Uhr bis 12:30 Uhr unter 02161/25 -6139 oder -6175. In den übrigen Zeiten erreichen Sie von Montag bis Samstag von 09:00 Uhr bis 24:00 Uhr unter 02161/25-2025 die Hotline des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes (KOS).
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Die eingehenden und vollständigen Privatanzeigen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des hohen Aufkommens von Anzeigen und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht möglich ist, weitere Auskünfte über das laufende Verfahren zu erhalten.