Jugendförderung: Verwendungsnachweis für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Dieser Online-Service beinhaltet Verwendungsnachweis-Formulare für alle Maßnahmen nach den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“. Am Anfang des Formulars ist eine entsprechende Auswahl der jeweils durchgeführten Maßnahme zu treffen.
Alle notwendigen Unterlagen wie Rechnungskopien, Zahlungsnachweise, Listen von Teilnehmenden etc. können im Online-Formular hochgeladen werden.
Wichtig
Für das Einreichen eines Verwendungsnachweises ist eine Unterschrift erforderlich. Die dafür zur Verfügung stehende Anlage muss vollständig ausgefüllt und händisch unterschrieben werden. Das fertige Dokument kann dann in eingescannter Form als Datei im Online-Formular hochgeladen werden.
Erforderliche Unterlagen
Für alle Maßnahmen:
- Ausgefülltes Formular
- Kostenbelege, z.B. Quittungen, Rechnungskopien, Zahlungsnachweise
- Anlage mit Unterschrift
Zusätzlich für Maßnahmen in den Bereichen I. Bildung und Qualifizierung, II. Kinder- und Jugenderholung, III. Internationale Jugendbegegnungen:
Allgemeine Informationen
Wird der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt, so ist die Stadt Mönchengladbach berechtigt, bereits ausgezahlte Mittel zurückzufordern und von der Auszahlung weiterer Mittel abzusehen. Die Belege sind fünf Jahre lang aufzubewahren. Die Stadt Mönchengladbach ist berechtigt, die Verwendung der städtischen Mittel durch Einsicht in die Bücher und Belege sowie durch örtliche Besichtigung zu überprüfen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ genannten Einschränkungen.
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Verwendungsnachweise sind in der Regel spätestens 6 Wochen nach Abschluss der durchgeführten Maßnahme einzureichen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 8 Wochen.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
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Die Gewährung von Zuschüssen nach den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ erfolgt auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) in der jeweils gültigen Fassung.
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Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in diesen Richtlinien genannten Einschränkungen. Ausnahmen von dieser Bestimmung werden in den jeweiligen Förderpositionen definiert.
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Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinien ist die Vorlage eines institutionellen Kinderschutzkonzeptes gemäß des Landeskinderschutzgesetzes NRW § 11.
Zuständige Abteilung
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
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