Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) Anmeldung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Das Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 25.11.2021 (GV. NRW. 2021 S. 1213a) fordert die Wertschätzung der natürlichen Mehrsprachigkeit. Um dieses Ziel zu erreichen, wird den Schülerinnen und Schülern mit internationaler Familiengeschichte auch Unterricht in der Herkunftssprache (§ 2 Absatz 10 SchulG, § 5 APO-S I) angeboten. Er wird nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten und unter staatlicher Schulaufsicht an den Schulen angeboten.
Der Herkunftssprachliche Unterricht ergänzt mit in der Regel drei Wochenstunden den Unterricht. Er soll so weit wie möglich mit dem Unterricht in den Fächern sowie mit außerunterrichtlichen Angeboten, insbesondere im Ganztag, verknüpft werden.
Aufgabe des Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans Fähigkeiten in einer Herkunftssprache in Wort und Schrift aufzubauen, zu erhalten, zu erweitern, wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und mehrsprachiges Lernen zu ermöglichen.
Die Teilnahme am HSU ist freiwillig, aber nach verbindlicher Anmeldung zum Unterricht besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme für ein Schuljahr. Über die Teilnahme der angemeldeten Schülerinnen und Schüler wird eine Anwesenheitsliste geführt.
Folgende Sprachen werden zurzeit im Herkunftssprachlichen Unterricht in Mönchengladbach angeboten:
- Albanisch
- Arabisch
- Chinesisch
- Farsi
- Griechisch
- Italienisch
- Kroatisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Russisch
- Spanisch
- Türkisch
- Ukrainisch
Allgemeine Informationen
Der An- und Abmeldeprozess
Möchten Sie ihr Kind zum Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) anmelden, füllen Sie bitte das Anmeldeformular bis zum 15.03. des jeweiligen Schuljahres aus.
Die Anmeldung ist verbindlich für ein Schuljahr. Eine Beendigung der Teilnahme während dieses Schuljahres ist nicht möglich.
Die Anmeldung zum HSU gilt für den gesamten Zeitraum des Schulbesuchs in der Grundschule. Beim Wechsel Ihres Kindes von Klasse 4 nach 5 auf eine weiterführende Schule ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Diese gilt dann wieder für die gesamte Schulzeit an der weiterführenden Schule.
Eine Abmeldung vom HSU ist nur zum Ende eines Schuljahres möglich. Das Abmeldeformular können Sie jederzeit ausfüllen. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung, die das Teilnahmeende zum Ende des Schuljahres (31. Juli) bestätigt.
Wohnen Sie nicht in Mönchengladbach, möchten aber an dem Angebot teilnehmen, dann melden Sie sich bitte bei der HSU-Koordination.
Anträge nach dem 15.03. werden auf die Warteliste gesetzt. Sollten noch Plätze frei sein, werden Sie von uns kontaktiert.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 20.09.2021 BASS 13-61 Nr.2