Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) Anmeldung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Das Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 25.11.2021 (GV. NRW. 2021 S. 1213a) fordert die Wertschätzung der natürlichen Mehrsprachigkeit. Um dieses Ziel zu erreichen, wird den Schülerinnen und Schülern mit internationaler Familiengeschichte auch Unterricht in der Herkunftssprache (§ 2 Absatz 10 SchulG, § 5 APO-S I) angeboten. Er wird nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten und unter staatlicher Schulaufsicht an den Schulen angeboten.
Der Herkunftssprachliche Unterricht ergänzt mit in der Regel fünf Wochenstunden den Unterricht. Er soll so weit wie möglich mit dem Unterricht in den Fächern sowie mit außerunterrichtlichen Angeboten, insbesondere im Ganztag, verknüpft werden.
Aufgabe des Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans Fähigkeiten in einer Herkunftssprache in Wort und Schrift aufzubauen, zu erhalten, zu erweitern, wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und mehrsprachiges Lernen zu ermöglichen.
Die Teilnahme am HSU ist freiwillig, aber nach verbindlicher Anmeldung zum Unterricht besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme für ein Schuljahr. Über die Teilnahme der angemeldeten Schülerinnen und Schüler wird eine Anwesenheitsliste geführt.
Folgende Sprachen werden zurzeit im Herkunftssprachlichen Unterricht in Mönchengladbach angeboten:
- Albanisch
- Arabisch
- Chinesisch
- Farsi
- Griechisch
- Italienisch
- Kroatisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Russisch
- Spanisch
- Türkisch
- Ukrainisch
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 20.09.2021 BASS 13-61 Nr.2
Zuständige Abteilung
Fachbereich Schule und Sport (FB 40)Voltastraße 2
41061 Mönchengladbach
E-Mail: schule-und-sport@moenchengladbach.de
Fax: 02161 25-53799
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