Hausauskunft
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Einfache Sprache: Hausauskunft
Die Meldebehörde hat dem Eigentümer (bzw. dem Wohnungsgeber) einer Wohnung bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses unentgeltlich Auskunft über Familiennamen und Vornamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner zu erteilen.
So können Sie die Hausauskunft beantragen:
- schriftlich beim Fachbereich Bürgerservice, Abteilung Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen, 41050 Mönchengladbach
- per E-Mail an einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
- per Fax unter der Nummer 02161-2553195
Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer (Wohnungsgeber) der Wohnung und können ein rechtliches Interesse (z.B. Abrechnung Nebenkosten) glaubhaft machen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie Eigentümer (Wohnungsgeber) der Wohnung sind (z.B. anhand eines Grundbuchauszuges)
- Das „rechtliche Interesse“ kann dadurch glaubhaft gemacht werden, dass im Antrag formlos mitgeteilt wird, zu welchem Zweck die Hausauskunft benötigt wird.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Bis zu zwei Wochen
Kosten
Keine
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
§ 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
Zuständige Abteilung
Einwohnermeldeangelegenheiten und WahlenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...