Antrag auf Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Voraussetzungen
- Sie gehen einer Tätigkeit nach, bei der Sie in den Kontakt mit Lebensmitteln kommen und sind noch nicht im Besitz einer gültigen Bescheinigung über eine erfolgte Infektionsschutzbelehrung.
- Sie zeigen keine Anzeichen für eine infektiöse Erkrankung.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis mit Foto (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)
- Bei Antrag auf Kostenbefreiung: Nachweis über Ihre Tätigkeit und den Arbeitgeber
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Sofern Sie sich regelmäßig in Küchen oder vergleichbaren Gemeinschaftsräumen zur Verpflegung aufhalten, ist es ebenfalls erforderlich, eine Infektionsschutzbelehrung zu absolvieren.
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Bevor Sie eine Tätigkeit in der Lebensmittelzubereitung bzw. im Lebensmittelverkauf aufnehmen, muss die Belehrung nach IfSG vorliegen und sie darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.
Kosten
Gebühr: 25,00 EUR
Vorkasse: Nein
Belehrung und Bescheinigung sind in der Regel kostenpflichtig.
Für Schülerpraktikanten von städt. Schulen und Eltern, die beim gesunden Frühstück an Schulen helfen, ist die Belehrung gebührenfrei
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilung
Fachbereich GesundheitAm Steinberg 55
41061 Mönchengladbach
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