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Eintragung ins Vermittlerregister nach § 11a

Selbstständige Vermittler*in und Berater*in von Versicherung und Finanzanlagen benötigen eine besondere gewerberechtliche Erlaubnis und müssen sich im Vermittlerregister eintragen lassen. In Mönchengladbach ist die IHK Mittlerer Niederrhein Ihr*e Ansprechpartner*in.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Als Versicherungsvermittler*in oder -berater*in dürfen Sie nur tätig werden, wenn Sie im Vermittlerregister eingetragen sind. Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 d GewO. Auch Ihre Mitarbeiter*innen, die für die Vermittlung oder Beratung in leitender Position verantwortlich sind, müssen Sie unmittelbar nach Aufnahme der Tätigkeit zur Eintragung im Register anmelden.

 

Erforderliche Unterlagen

Damit die IHK Ihnen die Erlaubnis erteilen kann, müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) sowie ausreichende Sachkunde nachweisen.

Folgende aktuelle Unterlagen (nicht älter als 3 Monate) sind erforderlich:

  • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart 0
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde, Belegart 9
  • Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt Mönchengladbach)
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (online unter www.vollstreckungsportal.de)
  • Auszug aus dem Insolvenzregister (Amtsgericht Mönchengladbach)
  • Versicherungsbestätigung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Sachkundenachweis:  Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK oder „Alte-Hasen-Regelung“ ununterbrochene Tätigkeit als Vermittler/Berater seit dem 31.08.2000 oder Gleichgestellte Berufsqualifikation (http://www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/__5.html)

Bei einem Antrag als juristische Person gilt folgendes:

Für die juristische Person sind die Nachweise 2 – 6 beizubringen und für den/die Geschäftsführer die Nachweise 1; 2; und 7.

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

nach Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein (Preisangaben ohne Gewähr):

  • Erlaubnisverfahren als Versicherungsvermittler*in oder berater*in = 292,00 €
  • Erlaubnisbefreiung als produktakzessorische*r Vermittler*in = 193,00 €
  • Registrierung Gewerbetreibende*r = 85,00 €
  • Registrierung Antragsteller*in = 13,00 €
  • Änderung der Registerdaten = 27,00 €
  • Ergänzung weiterer EU-Staaten = 27,00 €

Mit Eingang eines Antrags bei der IHK Mittlerer Niederrhein werden die oben genannten Gebühren fällig. Sie erhalten hierzu einen gesonderten Gebührenbescheid von der IHK Mittlerer Niederrhein.

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilungen

Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...

Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
weitere Informationen...

Eintragung ins Vermittlerregister nach § 11a

Als Versicherungsvermittler*in oder -berater*in dürfen Sie nur tätig werden, wenn Sie im Vermittlerregister eingetragen sind. Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 d GewO. Auch Ihre Mitarbeiter*innen, die für die Vermittlung oder Beratung in leitender Position verantwortlich sind, müssen Sie unmittelbar nach Aufnahme der Tätigkeit zur Eintragung im Register anmelden.

 

Damit die IHK Ihnen die Erlaubnis erteilen kann, müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) sowie ausreichende Sachkunde nachweisen.

Folgende aktuelle Unterlagen (nicht älter als 3 Monate) sind erforderlich:

  • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart 0
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde, Belegart 9
  • Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt Mönchengladbach)
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (online unter www.vollstreckungsportal.de)
  • Auszug aus dem Insolvenzregister (Amtsgericht Mönchengladbach)
  • Versicherungsbestätigung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Sachkundenachweis:  Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK oder „Alte-Hasen-Regelung“ ununterbrochene Tätigkeit als Vermittler/Berater seit dem 31.08.2000 oder Gleichgestellte Berufsqualifikation (http://www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/__5.html)

Bei einem Antrag als juristische Person gilt folgendes:

Für die juristische Person sind die Nachweise 2 – 6 beizubringen und für den/die Geschäftsführer die Nachweise 1; 2; und 7.

nach Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein (Preisangaben ohne Gewähr):

  • Erlaubnisverfahren als Versicherungsvermittler*in oder berater*in = 292,00 €
  • Erlaubnisbefreiung als produktakzessorische*r Vermittler*in = 193,00 €
  • Registrierung Gewerbetreibende*r = 85,00 €
  • Registrierung Antragsteller*in = 13,00 €
  • Änderung der Registerdaten = 27,00 €
  • Ergänzung weiterer EU-Staaten = 27,00 €

Mit Eingang eines Antrags bei der IHK Mittlerer Niederrhein werden die oben genannten Gebühren fällig. Sie erhalten hierzu einen gesonderten Gebührenbescheid von der IHK Mittlerer Niederrhein.

Gewerbeordnung, Erteilung einer Registrierungsnummer, Vermittlerregister, gewerberechtliche Erlaubnis, selbstständige Vermittler und Berater von Versicherung und Finanzanlagen, Vermittlerregister, Eintragungspflichtige, Tätigkeit als Versicherungsvermittler, Versicherungsberater oder Immobiliendarlehensvermittler
https://www.ihk-krefeld.de/de/media/pdf/recht/versicherungsvermittler34de-formulare/34-d-antrag-2021.pdf
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Anschrift
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-6241
Fax
02161 25-6299
Gewerbemeldestelle
Anschrift
Hauptstraße 162 - 168
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