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Aufstellererlaubnis (Geldspielgeräte)

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Eine Erlaubnis zur Aufstellung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigt derjenige, der in eigenem Namen solche Geräte in Gaststätten oder Spielhallen betreibt.

Formulare:

Voraussetzungen

  • Persönliche Zuverlässigkeit, die im Antragsverfahren geprüft wird. Zuständig ist die jeweilige Behörde des Wohn- bzw. Betriebssitzes.
  • Der Aufsteller muss am Ort seiner Hauptniederlassung ein Gewerbe anmelden. 

Geeignetheitsbestätigung

  • Jeder Aufstellort eines Geldspielgerätes mit Gewinnmöglichkeit muss vorher erlaubt werden (Geeignetheitsbestätigung).
  • Als Aufstellorte kommen nur in Gaststätten oder Buchmacherbetriebe (max. 3 Geräte) und Spielhallen in Betracht.
  • Anträge können nur von zugelassenen Aufstellern (s.o.) gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständiger Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Weitere notwendige Unterlagen sind auf einem ausführlichen Hinweisblatt aufgeführt, das zu den Antragsunterlagen gehört.

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Bitte beim der Sachbearbeitung erfragen.

Verwandte Dienstleistungen

Gewerbeerlaubnis (allgemein)

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Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
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Fax: 02161 25-6271

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Aufstellererlaubnis (Geldspielgeräte)

Eine Erlaubnis zur Aufstellung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigt derjenige, der in eigenem Namen solche Geräte in Gaststätten oder Spielhallen betreibt.

Formulare:

  • vollständiger Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Weitere notwendige Unterlagen sind auf einem ausführlichen Hinweisblatt aufgeführt, das zu den Antragsunterlagen gehört.

Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung

Bitte beim der Sachbearbeitung erfragen.

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