Gaststättenerlaubnis - Gewerbeerlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer – für jedermann zugänglich – Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet. Ferner werden Beherbergungsbetriebe vom Gaststättengesetz erfasst.
Erlaubnisfrei
- sind die Verabreichung von alkoholfreien Getränken, zubereiteten Speisen und unentgeltlichen Kostproben.
- Für den Beherbergungsbetrieb gilt diese Erleichterung auch, wenn Getränke (auch alkoholhaltige) und zubereitete Speisen ausschließlich an die Hausgäste verabreicht werden.
- Diese Regelung gilt auch für Gestattungen nach § 12 Gaststättengesetz.
Genehmigungspflichtig
- sind alle übrigen Gaststättenbetriebe.
Nutzen Sie den Online-Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (roter Button).
Bei Schwierigkeiten mit dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz, sind die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers (siehe notwendige Unterlagen) und die Geeignetheit der zu konzessionierenden Räume. Bezüglich der Geeignetheit der Räume empfiehlt sich, insbesondere bei Neuerrichtung und Umbauvorhaben, eine rechtzeitige Vorsprache beim Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (nach Vordruck - in der Gewerbeabteilung erhältlich)
- Pacht- oder Mietvertrag bzw. Auszug aus dem Grundbuch (Kopie); bei Untermietverträgen schriftliche Zustimmung des Eigentümers
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug (Kopie)
- Führungszeugnis - Belegart O - (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Behörden (nicht älter als drei Monate)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse der Wohnsitzgemeindeverwaltung
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Unterrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Unterrichtungsnachweis einer IHK
- Grundrisszeichnungen (dreifach)
- Lagepläne (dreifach)
- Baubeschreibung nach Vordruck (dreifach)
- Bei Shishabars - Fachbauleiterbescheinigung über die Abnahme der Lüftungsanlage
- Bei Getränkeschankanlagen - Fachbauleiterbescheinigung für die Gaswarnanlage
- Bei Speisewirtschaften - Fachbauleiterbescheinigung für die Küchenabluft
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen
Gaststättengesetz (GastG)
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Die Gebühr ist vom Einzelfall abhängig und auf den Verwaltungsaufwand begrenzt. Der Gebührenrahmen beträgt 100,00 EUR - 3.500,00 EUR. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Zuständige Abteilungen
Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
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Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6241 Fax: 02161 25-6299
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Kontakt
Frau Fleschen Teamleitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6261 Fax: 02161 25-6271
Frau Bury (Buchstabe A-E) Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6277 Fax: 02161 25-6271
Frau Müller (Buchstabe F-K) Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6276 Fax: 02161 25-6271
Frau Issel (Buchstabe L - Q) Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6274 Fax: 02161 25-6271
Frau Dauti (Buchstabe R-Z) Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6275 Fax: 02161 25-6271