Wartungshinweis

Suche

Spielhallenerlaubnis


Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

  • Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen gemäß § 33i Gewerbeordnung

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das überwiegend oder ausschließlich der Aufstellung von Spielgeräten dient, bedarf gemäß § 33 i der Gewerbeordnung einer Erlaubnis.


Bei Abgrenzungsfragen stehen Ihnen die nachfolgend aufgeführten Ansprechpartner/innen gerne zur Verfügung.

Voraussetzungen

Bitte beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen

Erforderliche Unterlagen

Bitte beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen

Allgemeine Informationen


Weiterführende Informationen

Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Bitte beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen

Bearbeitungsdauer

Bitte beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen

Kosten

Bitte beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen

Formulare, Dokumente


Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Zuständige Abteilung

Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...

 Kontakt

Herr Wolfs
Sachgebietsleitung
E-Mail: gewerbeueberwachung@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6278
Fax: 02161 25-6295

Frau Bury (Buchstabe A-E)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6277
Fax: 02161 25-6271

Frau Müller (Buchstabe F-K)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6276
Fax: 02161 25-6271

Frau Dauti (Buchstabe L-Q)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6274
Fax: 02161 25-6271

Frau Hermens (Buchstabe R-Z)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6272
Fax: 02161 25-6271

Spielhallenerlaubnis
  • Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen gemäß § 33i Gewerbeordnung

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das überwiegend oder ausschließlich der Aufstellung von Spielgeräten dient, bedarf gemäß § 33 i der Gewerbeordnung einer Erlaubnis.


Bei Abgrenzungsfragen stehen Ihnen die nachfolgend aufgeführten Ansprechpartner/innen gerne zur Verfügung.

Bitte beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen

Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung

Bitte beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen

https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5dad8f43c2dc2d2607691c25
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Anschrift
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-6241
Fax
02161 25-6299