Versteigerererlaubnis
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Für die gewerbsmäßige Versteigerung fremder Sachen, Grundstücke oder Rechte ist eine Versteigererlaubnis erforderlich.
Die Versteigerung ist eine besondere Form des Vertragsschlusses. Jede Versteigerung muss vorher bei der Gemeinde angezeigt werden, in deren Gebiet sie stattfindet. Es ist beispielsweise verboten, Neuwaren zu versteigern, die auch in Geschäften zum Verkauf angeboten werden.
Eine Internetversteigerung ist keine erlaubnispflichtige Versteigerung, wie sie hier gemeint ist.
Einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis können Sie online (roter Button) oder persönlich bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern stellen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung einer Versteigerererlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse.
Erforderliche Unterlagen
- vollständiger Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
Über weitere notwendige Unterlagen werden Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder schriftlich, zusammen mit einer Eingangsbestätigung ihres Antrage informiert.
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 bis 6 Wochen.
Kosten
320,00 EUR bis 700,00 EUR je nach Verwaltungsaufwand und kann daher erst am Ende des Verfahrens festgelegt werden. Im persönlichen Beratungsgespräch wird Ihnen eine voraussichtliche Gebührenhöhe genannt.
Zuständige Abteilungen
Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
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Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6241 Fax: 02161 25-6299
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