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Jugendförderung: Anschaffungen und Investitionen

Träger verbandlicher Jugendarbeit werden bei der Beschaffung von technischen Geräten, Hardware und Büroausstattung unterstützt. Damit soll eine technische/ materielle Grundausstattung der Organisationen gewährleistet werden. Bezuschusst werden u. a.: PC/Tablet; Drucker; Kamera; Schreibtisch.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Förderbedingungen

  • Bei der Antragstellung ist die Notwendigkeit der Anschaffung zu begründen.
  • Bei Beschaffungen mit einem Einkaufswert von über 1.500,00 € sind in der Regel 3 Kostenvoranschläge erforderlich. 
  • Bei Beschaffungen mit einem Einkaufswert von unter 1.500,00 € ist ein Preisvergleich beizufügen (3 konkrete Preisangaben unterschiedlicher Hersteller). 
  • Anschaffungen unter 50,00 € werden nicht berücksichtigt.


Höhe des Zuschusses

Bei Trägern verbandlicher Jugendarbeit aus Mönchengladbach werden auf Antrag die Investitionskosten in Höhe von maximal 500,00 € pro Kalenderjahr bezuschusst. 

Analog zu VI.1. können ausgewählte Träger aufgrund Ihrer Größe (gemessen an der Zahl der Mitglieder) abweichende Geldbeträge erhalten.

Förderfähig sind maximal 50 % der Anschaffungskosten.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular


Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.

Allgemeine Informationen

Zielgruppen

Unterstützt werden in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die im Bereich der Jugendverbandsarbeit tätig sind.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ genannten Einschränkungen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendeinrichtungen, für die die Stadt Mönchengladbach eine Personalkostenförderung gewährt.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Die Anträge für das laufende Kalenderjahr müssen jeweils spätestens 4 Wochen vor dem Zeitraum der Anschaffung gestellt werden.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Jugendförderung: Anschaffungen und Investitionen

Förderbedingungen

  • Bei der Antragstellung ist die Notwendigkeit der Anschaffung zu begründen.
  • Bei Beschaffungen mit einem Einkaufswert von über 1.500,00 € sind in der Regel 3 Kostenvoranschläge erforderlich. 
  • Bei Beschaffungen mit einem Einkaufswert von unter 1.500,00 € ist ein Preisvergleich beizufügen (3 konkrete Preisangaben unterschiedlicher Hersteller). 
  • Anschaffungen unter 50,00 € werden nicht berücksichtigt.


Höhe des Zuschusses

Bei Trägern verbandlicher Jugendarbeit aus Mönchengladbach werden auf Antrag die Investitionskosten in Höhe von maximal 500,00 € pro Kalenderjahr bezuschusst. 

Analog zu VI.1. können ausgewählte Träger aufgrund Ihrer Größe (gemessen an der Zahl der Mitglieder) abweichende Geldbeträge erhalten.

Förderfähig sind maximal 50 % der Anschaffungskosten.

  • Ausgefülltes Antragsformular


Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.

Jugendarbeit, Jugendverbände, Projektförderung, Richtlinien
https://formulare-extern.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6662c8d9257034142edf87c5
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)
Anschrift
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach