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Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung (Auskunft aus dem Sorgeregister)

Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim Jugendamt Ihres Wohnortes eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern. Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt. Diese schriftliche Auskunft, auch Sorgebescheinigung genannt, wird häufig von Behörden, Kindergärten, Schulen oder Geldinstituten benötigt.

Voraussetzungen

Es darf kein Eintrag im Sorgeregister vorliegen.

In das Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis der antragstellenden Person (Vorder- und Rückseite)
  • Geburtsurkunde des Kindes

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Kostenlos

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • § 58 SBG VIII

Zuständige Abteilung

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie 51.42
Rathaus Rheydt, Eingang B / Limitenstraße 40
41236 Mönchengladbach
E-Mail: 51.42@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-9316
weitere Informationen...
Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung (Auskunft aus dem Sorgeregister)

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim Jugendamt Ihres Wohnortes eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern. Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt. Diese schriftliche Auskunft, auch Sorgebescheinigung genannt, wird häufig von Behörden, Kindergärten, Schulen oder Geldinstituten benötigt.

  • Personalausweis der antragstellenden Person (Vorder- und Rückseite)
  • Geburtsurkunde des Kindes
Kostenlos
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Fachbereich Kinder, Jugend und Familie 51.42
Anschrift
Rathaus Rheydt, Eingang B / Limitenstraße 40
41236 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-9316