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Einrichtung einer rechtlichen Betreuung

Die rechtliche Betreuung ist eine gesetzlich geregelte Unterstützung für Menschen, die aufgrund von ihrer Krankheit und Behinderung ihre Angelegenheit teilweise oder vollständig nicht mehr selbstständig regeln können.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Betreuungsrecht finden Sie hier.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Eine rechtliche Betreuung benötigen Erwachsene, die wegen einer Erkrankung oder einer Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. In eine solche Lage kann jeder Mensch schon durch Unfall, Krankheit oder Alter geraten.

Hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Betreuung ist neben den Wünschen der zu betreuenden Person zu prüfen, ob andere „mildere“ Hilfemöglichkeiten außer der rechtlichen Betreuung bestehen und ausreichen. Nur wenn diese Möglichkeiten ausscheiden, ist eine rechtliche Betreuung zu prüfen.

Die Betreuungsbehörde berät und informiert über rechtliche Betreuung, prüft Anträge auf Betreuung, unterstützt die zuständigen Betreuungsgerichte, vermittelt in betreuungsvermeidenden Hilfen und unterstützt Betreuer und Betreute. 

Voraussetzungen

Für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist notwendig, dass der Betroffene volljährig ist und aufgrund einer Erkrankung oder einer Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten teilweise oder vollständig nicht mehr selbst regeln kann.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • ggfs. ärztliches Attest
  • ggfs. Vorsorge- oder Generalvollmacht

Allgemeine Informationen

Örtliche Zuständigkeit:

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der betroffenen Person. Die Betreuungsstelle der Stadt Mönchengladbach ist für Sie zuständig, wenn Sie in Mönchengladbach leben.

Vorsorge- und Generalvollmacht/Patientenverfügung:

Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit dem Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen, im Falle ihrer Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit wichtige Angelegenheiten in ihrem Namen zu regeln. Wir beraten Sie dazu gerne.

Weiterführende Informationen

die zuständigen Amtsgerichte MG und MG-Rheydt:

zuständige Betreuungsvereine:

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von vier Wochen von der Betreuungsbehörde bearbeitet.

Kosten

Für die Beantragung entstehen keine Kosten. 

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

Betreuungsbehörde für Erwachsene
Berliner Platz 12
41061 Mönchengladbach
E-Mail: betreuungsbehoerde@moenchengladbach.de

weitere Informationen...

 Kontakt

Frau Becker
E-Mail: gisela.becker@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-3340

Frau Köllges
E-Mail: kim.koellges@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-3398

Einrichtung einer rechtlichen Betreuung

Eine rechtliche Betreuung benötigen Erwachsene, die wegen einer Erkrankung oder einer Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. In eine solche Lage kann jeder Mensch schon durch Unfall, Krankheit oder Alter geraten.

Hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Betreuung ist neben den Wünschen der zu betreuenden Person zu prüfen, ob andere „mildere“ Hilfemöglichkeiten außer der rechtlichen Betreuung bestehen und ausreichen. Nur wenn diese Möglichkeiten ausscheiden, ist eine rechtliche Betreuung zu prüfen.

Die Betreuungsbehörde berät und informiert über rechtliche Betreuung, prüft Anträge auf Betreuung, unterstützt die zuständigen Betreuungsgerichte, vermittelt in betreuungsvermeidenden Hilfen und unterstützt Betreuer und Betreute. 

  • Antragsformular
  • ggfs. ärztliches Attest
  • ggfs. Vorsorge- oder Generalvollmacht

Für die Beantragung entstehen keine Kosten. 

Betreuung, gesetzliche Betreuung, Erwachsener, Betreuungsverfahren, Sozialbericht, Betreuungsstelle, Betreuungsbehörde
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/672df554eb7f050f1f21f927
Betreuungsbehörde für Erwachsene
Anschrift
Berliner Platz 12
41061 Mönchengladbach