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Wiederzulassung auf den bisherigen Halter

„Aufgrund der Schließung der KFZ-Zulassungsstelle vom 27.12.2022 bis zum 30.12.2022, findet die Bearbeitung von IKFZ Anträgen, die nach dem 22.12.2022 eingereicht werden, frühestens am 02.01.2023 statt. Wir bitte um Ihr Verständnis“

 

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

 

Die Wiederzulassung auf den gleichen Halter entspricht einer normalen Zulassung.

Liegt die Außerbetriebsetzung länger als 7 Jahre zurück und die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind nicht mehr vorhanden, muss eine Abnahme des Fahrzeuges nach §21 StVZO erfolgen. 

 

Nutzen Sie unsere Online-Services:

 

Online-Terminvereinbarung

Ab dem 01.07.2020 können Sie online Termine für Ihre Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten vereinbaren.

Online-Terminvereinbarung starten

 

Zulassung online

Unter "Zulassung online" können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren oder von der Möglichkeit der sogenannten medienbruchfreien internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz), Stand Stufe 3, Gebrauch machen.

Sie können ab sofort die Dienstleistungen von iKFZ online mit den folgenden Bezahlfunktionen abwickeln: Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt.

Zulassung online starten

 

Auskunft Leasingbrief online

Unter "Auskunft Leasingbrief online" können Sie prüfen, ob eine an uns per Post verschickte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Auskunft Leasingbrief online starten

Erforderliche Unterlagen

  •     Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  •     Entwerteter Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  •     ggfls. Kennzeichenschilder
  •     EVB-Referenznummer als Versicherungsbestätigung
  •     gültiger Personalausweis oder Reisepass
  •     Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  •     Bankverbindung (siehe hierzu die Erläuterung zum SEPA-Lastschriftmandat)
  •     evtl. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten

Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Teilnahme am Lastschriftverfahren für die KFZ-Steuer ist nicht möglich.
Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Zulassung) öffnen

Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Vordruck zur Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde öffnen

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte  vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.

Kontaktdaten der Stadtkasse: per E-Mail Stadtkasse@moenchengladbach.de oder per Telefon 02161-252700.

Zuständige Abteilung

Kfz-Zulassungsangelegenheiten
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 686-4510
weitere Informationen...
Wiederzulassung auf den bisherigen Halter

 

Die Wiederzulassung auf den gleichen Halter entspricht einer normalen Zulassung.

Liegt die Außerbetriebsetzung länger als 7 Jahre zurück und die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind nicht mehr vorhanden, muss eine Abnahme des Fahrzeuges nach §21 StVZO erfolgen. 

 

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  •     Entwerteter Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  •     ggfls. Kennzeichenschilder
  •     EVB-Referenznummer als Versicherungsbestätigung
  •     gültiger Personalausweis oder Reisepass
  •     Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  •     Bankverbindung (siehe hierzu die Erläuterung zum SEPA-Lastschriftmandat)
  •     evtl. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten

Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Teilnahme am Lastschriftverfahren für die KFZ-Steuer ist nicht möglich.
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Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
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Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte  vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.

Kontaktdaten der Stadtkasse: per E-Mail Stadtkasse@moenchengladbach.de oder per Telefon 02161-252700.

"Auto anmelden" "wieder" wiederzulassung auf den bisherigen Halter, Wiederzulassung, bisheriger Halter, Halter
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