Führerschein (begleitetes Fahren ab 17)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Der Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle zu stellen.
Das begleitende Fahren ist für die Führerscheinklassen B und BE möglich, das vorgeschriebene Mindestalter beträgt 17 Jahre.
Nach bestandener praktischer Prüfung wird vom Prüfer eine Bescheinigung ausgehändigt, die bei der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden muss. Dort wird eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit einem der eingetragenen Begleiter und danach noch bis zu drei Monate ohne Begleiter zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. In den drei Monaten kann die Prüfungsbescheinigung gegen Vorlage von Personalausweis oder Reisepass bei der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle gegen den EU-Kartenführerschein getauscht werden.
Voraussetzungen
Die begleitende Person
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- muss mindestens seit 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- (Europäischer Wirtschaftsraum) oder einer schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- ein aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 mm x 45mm),
- eine Sehtestbescheinigung (ein Sehtest kann bei einem Optiker durchgeführt werden) oder ein augenärztliches Gutachten,
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis),
- Vordruck "Angaben über den Gesundheitszustand" (wird von der Fahrschule abgestempelt),
- Anlage 1 zum Antrag auf begleitendes Fahren,
- pro Begleiter einmal die Anlage 2 zum Antrag auf begleitendes Fahren und
- Führerscheine (auch in Kopie möglich) der begleitenden Personen.
Allgemeine Informationen
Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (Download Vordruck) oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Die Gebühren sind individuell verschieden und im Einzelfall zu erfragen.
Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz
- Fahrerlaubnis - Verordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Zuständige Abteilung
FührerscheinangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510 Fax: 02161 25-6119
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