Führerschein beantragen (Ersterteilung, Erweiterung)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Der Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle zu stellen.
Das für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse vorgeschriebene Mindestalter entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung (Stand 31.01.2020):
15 Jahre - Klasse AM
16 Jahre - Klasse A1, L und T
17 Jahre - Klasse B und BE für begleitetes Fahren
18 Jahre - Klasse A2, B, BE, C1 und C1E
20 Jahre - Klasse A bei Vorbesitz A2
21 Jahre - Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A
24 Jahre - Klasse A (Direkteinstieg), D und DE
Nähere Auskünfte zu den einzelnen Fahrerlaubnisklassen erteilen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Führerscheinstelle.
Die Fahrerlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der/die Antragsteller/in geeignet ist. Werden der Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen bekannt, die zu Bedenken Anlass geben, hat sie die zur Klärung erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Hierzu gehören insbesondere Fahreignungsbegutachtungen auf Kosten des/der Betroffenen.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
- Klassen A, A1, B, BE, M, L und T gelten unbefristet.
- Klassen C1 und C1E bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für fünf Jahre.
- Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE für fünf Jahre.
Erforderliche Unterlagen
Die zur Antragstellung benötigten Unterlagen richten sich nach der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse und zwar sind erforderlich für die
Klassen A, A1, B, BE, M, L und T:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch 35 mm x 45mm), das Sie ohne Kopfbedeckung zeigt
- eine Sehtestbescheinigung (ein Sehtest kann bei einem Optiker durchgeführt werden) oder ein augenärztliches Gutachten,
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Vordruck " Angaben über den Gesundheitszustand" (wird von der Fahrschule abgestempelt)
Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch 35 mm x 45mm), das Sie ohne Kopfbedeckung zeigt
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- Gutachten über eine Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
- Leistungspsychologisches Gutachten bei den Klassen D1, D1E, D und DE
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Sofern Ihr schon vorhandener Führerschein nicht in Mönchengladbach ausgestellt wurde, benötigen Sie von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde einen Auszug aus der Fahrerlaubnisdatei, den Sie an die Nr. 02161/25 6119 faxen lassen können.
Allgemeine Informationen
Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (Download Vordruck) oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Die Gebühren sind individuell verschieden und im Einzelfall zu erfragen.
Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz
- Fahrerlaubnis - Verordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Zuständige Abteilung
FührerscheinangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510 Fax: 02161 25-6119
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