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KFZ Verlusterklärung des Kennzeichens / Umkennzeichnung (auch H-Kennzeichen)

Bei Verlust oder Diebstahl ist in jedem Fall eine Umkennzeichnung erforderlich. Eine entsprechende Verlusterklärung können Sie hier downloaden.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Eine Umkennzeichnung können Sie jederzeit unter Vorlage der alten Kennzeichen beantragen. Dies gilt ebenfalls für die Umkennzeichnung auf ein H-Kennzeichen.

 

Hinweis zu neuen Gebühren ab dem 01.09.2023:

Ab dem 1. September 2023 treten einige Neuerungen im Bereich der Fahrzeugzulassung in Kraft. Mit der Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungs­verordnung (FZV) geht auch eine neue Gebührenordnung (GebOst) einher. Die Stadt Mönchengladbach weist darauf hin, dass sich die Gebühren für Amtshandlungen in der Zulassungsstelle vor Ort und die Gebühren für die Abwicklung der Amtshandlungen über das internetbasierte Verfahren unterscheiden.

Die Änderung der Grundgebühren (Amtshandlungen vor Ort) können Sie dem pdf (Neuerlass FZV 2023) unter Formulare/Dokumente entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

  •    Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  •    Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  •    Kennzeichenschilder (sofern vorhanden) - auch Umkennzeichnung auf H-Kennzeichen.
  •    gültiger Personalausweis oder Reisepass
  •    Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  •    evtl. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten

Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Hierfür benötigen Sie die Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsstelle (unter Formulare)

Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen ist eine Verlusterklärung zum Termin mitzubringen.

Formulare, Dokumente

Zuständige Abteilung

Kfz-Zulassungsangelegenheiten
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 686-4510
weitere Informationen...
KFZ Verlusterklärung des Kennzeichens / Umkennzeichnung (auch H-Kennzeichen)

Eine Umkennzeichnung können Sie jederzeit unter Vorlage der alten Kennzeichen beantragen. Dies gilt ebenfalls für die Umkennzeichnung auf ein H-Kennzeichen.

 

Hinweis zu neuen Gebühren ab dem 01.09.2023:

Ab dem 1. September 2023 treten einige Neuerungen im Bereich der Fahrzeugzulassung in Kraft. Mit der Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungs­verordnung (FZV) geht auch eine neue Gebührenordnung (GebOst) einher. Die Stadt Mönchengladbach weist darauf hin, dass sich die Gebühren für Amtshandlungen in der Zulassungsstelle vor Ort und die Gebühren für die Abwicklung der Amtshandlungen über das internetbasierte Verfahren unterscheiden.

Die Änderung der Grundgebühren (Amtshandlungen vor Ort) können Sie dem pdf (Neuerlass FZV 2023) unter Formulare/Dokumente entnehmen.

  •    Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  •    Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  •    Kennzeichenschilder (sofern vorhanden) - auch Umkennzeichnung auf H-Kennzeichen.
  •    gültiger Personalausweis oder Reisepass
  •    Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  •    evtl. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten

Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Hierfür benötigen Sie die Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsstelle (unter Formulare)

Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen ist eine Verlusterklärung zum Termin mitzubringen.

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