Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Namensänderungen aus wichtigen Gründen
In Abgrenzung zur Namenserteilung nach bürgerlichem Recht, diese erfolgt beim Standesamt, kommt eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen nur nachrangig und in Ausnahmefällen in Betracht.
Voraussetzungen
- Keine Änderung nach bürgerlichem Recht möglich
- Antrag
- Deutsche Staatsangehörigkeit/Staatenlosigkeit
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Mönchengladbach
- Vorliegen eines wichtigen Grundes
- Z.B. lächerlicher oder anstößiger Name, Sammelname (Müller, Schmitz, etc.), ungewöhnliche Schreibweise, ein Pflegekind soll den Namen der Pflegeeltern erhalten, u.a.
Erforderliche Unterlagen
Es wird in einem persönlichem Gespräch mit der/dem Antragsteller/in geprüft, welche konkreten Unterlagen erforderlich sind.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden im Einzelfall nach einer Rahmengesetzgebung festgelegt und reichen bei
- Familiennamen von 50,00 Euro bis zu 1.200,00 Euro und
- Vornamen von 50,00 Euro bis zu 300,00 Euro
je nach Problematik des Einzelfalles und möglichem wirtschaftlichen Wert der Änderung.
Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Namensänderungsgesetz
Zuständige Abteilung
StandesamtGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: standesamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53295
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