Ausstellung / Verlängerung / Erweiterung eines Internationalen Reiseausweises / Reisedokumentes
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis ist die grundsätzlich zu erfüllende Passpflicht. Diese kann durch einen gültigen Nationalpass oder anerkannten Passersatz nachgewiesen werden.
Folgende Dokumente sind als deutsche Passersatzpapiere für AusländerInnen zugelassen:
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Reiseausweis für Ausländer
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Notreiseausweis
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Reiseausweis für Flüchtlinge
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Reiseausweis für Staatenlose
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Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung
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Europäisches Reisedokument für die Rückkehr
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Aufenthaltsgesetz
Zuständige Abteilung
Ausländer- und StaatsangehörigkeitsangelegenheitenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: auslaenderwesen@moenchengladbach.de
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