Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Wer als Deutscher auf Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit.
Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen möchten und die deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls behalten möchten, so müssen Sie zuvor eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Hierfür ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
Über die Vorlage notwendiger Unterlagen und die Höhe von eventuell anfallenden Gebühren informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde.
Zuständige Abteilung
Ausländer- und StaatsangehörigkeitsangelegenheitenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: auslaenderwesen@moenchengladbach.de
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