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Einbürgerung

Der Bundestag hat am 19.01.2024 das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz beschlossen, dieses gilt seit dem 27.06.2024.

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link www.einbürgerung.de

Seit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes am 27.06.2024 ist die Aufgabe Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit keine Einbürgerungsvoraussetzung mehr. Allerdings gibt es noch vereinzelte Länder, bei denen die bisherige Staatsangehörigkeit bei der Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit automatisch verloren geht. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Heimatbehörde, ob eine Mehrstaatigkeit möglich ist. 

Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig. Von mehrfachen Nachfragen bitten wir Sie daher abzusehen.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

In einem ersten Beratungsgespräch informieren wir Sie ausführlich zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens. Bringen Sie zu dem Beratungsgespräch bitte unbedingt Ihre gültigen Ausweisdokumente mit. Sie erhalten ein individuelles Merkblatt über die erforderlichen Unterlagen.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Beratungen werden – jeweils mittwochs in der Zeit von 08:00 – 12.30 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung im Rahmen freier Sprechzeiten angeboten. 

Die Terminvereinbarung für die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Website der Stadt Mönchengladbach; eine telefonische bzw. Buchung per E-Mail ist nicht möglich.

Die Termine werden 30 Tage im Voraus freigeschaltet. Die Antragstermine finden jeweils montags und donnerstags statt. 

Aufgrund des erheblich gestiegenen Interesses an einer Einbürgerung sind die vorhandenen Terminkapazitäten für eine persönliche Vorsprache stark ausgelastet. Trotz Erhöhung der Personalressourcen kann es teilweise zu mehrmonatigen Wartezeiten kommen. 

Formulare:

Bitte lesen Sie sich die Informationen zur Loyalitätserklärung und das Bekenntnis zur historischen Verantwortung sorgfältig durch.

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Für die Einbürgerung gelten folgende Voraussetzungen:

1. Aufenthalt in Deutschland seit 5 Jahren

2. Zweifelsfrei geklärte Identität und Staatsangehörigkeit

  • Der Nachweis erfolgt durch Dokumente aus dem Heimatland

3. Ein gesichertes Aufenthaltsrecht

  • EU-Staatsangehörigkeit
  • Niederlassungserlaubnis
  • Ggf. auch befristete Aufenthaltserlaubnis

4. Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die Familie ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen (wie z.B. Leistungen vom Jobcenter, etc.)

5. Mehrstaatigkeit möglich

  • Die Mehrstaatigkeit ist möglich, wenn der Heimatstaat dies zulässt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatbehörde.

6. Straffreiheit

  • Bitte kein Führungszeugnis mitbringen

7. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

  • Sprachniveau B1
  • Nachzuweisen durch TELC-Zertifikat, Schul-, Studiums- oder Ausbildungsabschluss

8. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung

  • Nachzuweisen durch Test „Leben in Deutschland“ bzw. Einbürgerungstest, Schul-, Studiums-, oder Ausbildungsabschluss

Hinweis: Eine Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern ist möglich, wenn sich diese seit mindestens vier Jahren bzw. die Hälfte Ihres Lebensalters rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und im Besitz gültiger Aufenthaltserlaubnisse und Pass(ersatz)dokumente sind. 


Für die Einbürgerung für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Aufenthalt in Deutschland seit 3 Jahren 
2. Eine seit 2 Jahren bestehende Ehe mit einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit 

Darüber hinaus können in jedem Einzelfall andere Voraussetzungen gelten, die nur in einem persönlichen Gespräch ermittelt werden können.


Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem allein sorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen (beispielsweise durch ein Gerichtsurteil). Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst.

Bei gesetzlich Betreuten ist ein Nachweis über die Betreuung einzureichen. Soweit ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht, bedarf der Antrag der Zustimmung des Betreuers.

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig.

Kosten

  • Die Einbürgerung kostet für Erwachsene 255,00 Euro.
  • Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.
  • Für mit einzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 Euro pro Person.

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Zuständige Abteilung

Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einbuergerung@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-53399
Fax: 02161 25-53390
weitere Informationen...

 Kontakt

Mitarbeitende Einbürgerung
Tel.: 02161 25-53399
Fax: 02161 25-53391

Einbürgerung

In einem ersten Beratungsgespräch informieren wir Sie ausführlich zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens. Bringen Sie zu dem Beratungsgespräch bitte unbedingt Ihre gültigen Ausweisdokumente mit. Sie erhalten ein individuelles Merkblatt über die erforderlichen Unterlagen.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Beratungen werden – jeweils mittwochs in der Zeit von 08:00 – 12.30 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung im Rahmen freier Sprechzeiten angeboten. 

Die Terminvereinbarung für die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Website der Stadt Mönchengladbach; eine telefonische bzw. Buchung per E-Mail ist nicht möglich.

Die Termine werden 30 Tage im Voraus freigeschaltet. Die Antragstermine finden jeweils montags und donnerstags statt. 

Aufgrund des erheblich gestiegenen Interesses an einer Einbürgerung sind die vorhandenen Terminkapazitäten für eine persönliche Vorsprache stark ausgelastet. Trotz Erhöhung der Personalressourcen kann es teilweise zu mehrmonatigen Wartezeiten kommen. 

Formulare:

Bitte lesen Sie sich die Informationen zur Loyalitätserklärung und das Bekenntnis zur historischen Verantwortung sorgfältig durch.

Für die Einbürgerung gelten folgende Voraussetzungen:

1. Aufenthalt in Deutschland seit 5 Jahren

2. Zweifelsfrei geklärte Identität und Staatsangehörigkeit

  • Der Nachweis erfolgt durch Dokumente aus dem Heimatland

3. Ein gesichertes Aufenthaltsrecht

  • EU-Staatsangehörigkeit
  • Niederlassungserlaubnis
  • Ggf. auch befristete Aufenthaltserlaubnis

4. Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die Familie ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen (wie z.B. Leistungen vom Jobcenter, etc.)

5. Mehrstaatigkeit möglich

  • Die Mehrstaatigkeit ist möglich, wenn der Heimatstaat dies zulässt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatbehörde.

6. Straffreiheit

  • Bitte kein Führungszeugnis mitbringen

7. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

  • Sprachniveau B1
  • Nachzuweisen durch TELC-Zertifikat, Schul-, Studiums- oder Ausbildungsabschluss

8. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung

  • Nachzuweisen durch Test „Leben in Deutschland“ bzw. Einbürgerungstest, Schul-, Studiums-, oder Ausbildungsabschluss

Hinweis: Eine Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern ist möglich, wenn sich diese seit mindestens vier Jahren bzw. die Hälfte Ihres Lebensalters rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und im Besitz gültiger Aufenthaltserlaubnisse und Pass(ersatz)dokumente sind. 


Für die Einbürgerung für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Aufenthalt in Deutschland seit 3 Jahren 
2. Eine seit 2 Jahren bestehende Ehe mit einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit 

Darüber hinaus können in jedem Einzelfall andere Voraussetzungen gelten, die nur in einem persönlichen Gespräch ermittelt werden können.


Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem allein sorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen (beispielsweise durch ein Gerichtsurteil). Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst.

Bei gesetzlich Betreuten ist ein Nachweis über die Betreuung einzureichen. Soweit ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht, bedarf der Antrag der Zustimmung des Betreuers.

  • Die Einbürgerung kostet für Erwachsene 255,00 Euro.
  • Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.
  • Für mit einzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 Euro pro Person.
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https://termine.moenchengladbach.de/select2?md=14
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